242 KGS-Nord Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-1011-02 Rohbauarbeit. Referenznummer der Bekanntmachung: 242-1011-02 Rohbauarbeiten BA 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
242 KGS-Nord Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-1011-02 Rohbauarbeit.
242 KGS Grundschule Königsbrunn Generalsanierung Nord BA 2 mit Hort
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1.174 m³ Fundamente/Außenwände/Arbeitsräume mit Auffüllmaterial Kies, Körnung 0/32 mm, hinterfüllen97 m³ Ortbeton/Schalung der Bodenplatte, aus WU-Beton 118 m³ Ortbeton der Bodenplatte aus Stahlbeton 265 m³ Ortbeton der Deckenplatte aus Stahlbeton 123 t Bewehrung aus Betonstabstahl BST 500 A DIN 488/1045 40 t Bewehrung aus Betonstahlmatten 175 m² Ortbeton der Wände aus Stahlbeton
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind