Bundesstadt Bonn, 51-337655, Lieferung von Mittagessen an 20 städtische Kindertageseinrichtungen -aufgeteilt in 20 Lose- Referenznummer der Bekanntmachung: 51-284600
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, 51-337655, Lieferung von Mittagessen an 20 städtische Kindertageseinrichtungen -aufgeteilt in 20 Lose-
Kita Veilchenweg 26
Lieferung von Mittagessen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kita Veilchenweg 26, 53229 Bonn
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFDYDR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lieferung von Mittagessen
Mit der Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis maximal 31.12.2023
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Vertragsänderung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB
Es ist geplant, einzelne, bereits bestehende Verträge mit der Firma Aubergine & Zucchini jeweils zeitlich befristet um die Aufnahme einer weiteren Kita zu erweitern.
Die Belieferung wird ergänzt um die Kita Friedrich-Wöhler-Str. 19.
Laufzeit: 01.01.2023-31.12.2023
Zum 31.12.2022 läuft der Vertrag aus. Aufgrund von unvorhersehbarem Personalmangel ist die Durchführung des notwendigen Ausschreibungsverfahrens bis dato nicht umsetzbar.
Durch diesen Umstand werden die Tatbestandsvoraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB als erfüllt angesehen. Somit ist in den genannten Fällen eine Änderung der Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig.
Eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2023 konnte mit dem aktuellen AN nicht vereinbart werden konnte.
Unter Berücksichtigung des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist daher geplant, einzelne, bereits bestehende Verträge mit der Firma Aubergine & Zucchini jeweils zeitlich befristet um die Aufnahme einer weiteren Kita zu erweitern.