Planungsleistungen für den Ausbau des Straßenzugs Ahornweg bis Bei den Roten Buchen in Boppard Referenznummer der Bekanntmachung: 174/22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 140-399553)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.boppard.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Ausbau des Straßenzugs Ahornweg bis Bei den Roten Buchen in Boppard
Die vergebende Stelle plant die Vergabe von Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen im Sinne des § 47 HOAI, Leistungsphasen 1-9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung für die Maßnahme "Straßenausbau Ahornweg bis Bei den Roten Buchen in Boppard".
Die Objektplanungsleistungen für den Abwasserkanal wird ebenfalls mit Leistungsphasen 1-9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung § 43 HOAI ausgeschrieben.
Auftraggeber für den Kanal wird der Eigenbetrieb der Stadt (Eigenbetrieb Kanalwerke), Auftraggeber der Straße wird die Stadt selbst sein.
Die Maßnahme wird als ein Objekt abgerechnet.
Sie soll in 2022/23 geplant und in den Jahren 2023/2024 baulich umgesetzt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen für innerörtliche Straßen sowie Kanäle (ebenfalls innerorts) durch mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Eine Referenz muss die Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau einer innerörtlichen Straße zum Gegenstand haben.
Die anrechenbaren Kosten i.S.d. § 45 HOAI 2013 mindestens 5,0 Mio. EUR netto betragen haben, es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2-3 und 6 und 8 i.S.d. § 47 HOAI 2013 erbracht worden sein. Es müssten ferner die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. Bei den Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2018 erfolgt sein.
Eine Referenz muss die Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau eines Entwässerungskanals (inhaltlich) zum Gegenstand haben.
Die anrechenbaren Kosten i.S.d. § 45 HOAI 2013 mindestens 250 TEUR netto betragen haben, es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2-3 und 6 und 8 i.S.d. § 43 HOAI 2013 erbracht worden sein. Es müssten ferner die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. Bei den Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2018 erfolgt sein.
Die Referenzen müssen Bauvorhaben betreffen, im Rahmen deren Realisierung die Bauleistung nach Maßgabe der VOB/A bzw. VOB/A EU vergeben wurde.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt
der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen für innerörtliche Straßen sowie Kanäle (ebenfalls innerorts) durch mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Eine Referenz muss die Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau einer innerörtlichen Straße zum Gegenstand haben.
Die anrechenbaren Kosten i.S.d. § 45 HOAI 2013 mindestens 1,0 Mio. EUR netto betragen haben, es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2-3 und 6 und 8 i.S.d. § 47 HOAI 2013 erbracht worden sein. Es müssten ferner die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. Bei den Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2018 erfolgt sein.
Eine Referenz muss die Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau eines Entwässerungskanals (inhaltlich) zum Gegenstand haben.
Die anrechenbaren Kosten i.S.d. § 45 HOAI 2013 mindestens 250 TEUR netto betragen haben, es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2-3 und 6 und 8 i.S.d. § 43 HOAI 2013 erbracht worden sein. Es müssten ferner die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. Bei den Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2018 erfolgt sein.
Die Referenzen müssen Bauvorhaben betreffen, im Rahmen deren Realisierung die Bauleistung nach Maßgabe der VOB/A bzw. VOB/A EU vergeben wurde.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt
der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.