Erweiterung des GI/GE Kölleda-Kiebitzhöhe (B-Plan 1/02) - Los 9: Löschwasserbehälter 4 und 6 Referenznummer der Bekanntmachung: IGK 2022 02-0016-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leg-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des GI/GE Kölleda-Kiebitzhöhe (B-Plan 1/02) - Los 9: Löschwasserbehälter 4 und 6
Erweiterung des GI/GE Kölleda-Kiebitzhöhe
(B-Plan 1/02)
LOS 9 - Löschwasserbehälter 4 und 6
Kölleda
Löschwasserbehälter 4 und 6
- 2 Stück Löschwasserbehälter je 200 m³ aus 6 GFK-Rohrsegmenten DN 3.000 inkl. Tiefbau und Ausrüstung
Die Einreichung mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung des GI/GE Kölleda-Kiebitzhöhe (B-Plan 1/02) - Los 9: Löschwasserbehälter 4 und 6
Ort: Kaiserpfalz
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir möchten alle Teilnehmer des Ausschreibungsverfahrens bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachträglichen Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden können. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter, sind diese für die Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabeonline.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht. Die Kommunikation erfolgt ebenso nur über das Vergabeportal https://www.evergabe-online.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.