Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF nach DIN EN 1846 und DIN 14 530-25 Referenznummer der Bekanntmachung: 09-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horst (Holstein)
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25358
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-horst-herzhorn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF nach DIN EN 1846 und DIN 14 530-25
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF nach DIN 14530-25 für die Gemeinde Herzhorn
Fahrgestell und Aufbau geeignet zur Darstellung eines MLF (Kurzzeichen: Los 1)
25379 Herzhorn, Holstein
Fahrgestell und Aufbau geeignet zur Darstellung eines MLF
Beladung nach DIN 14530-25 - MLF (Kurzzeichen: Los 2)
25379 Herzhorn, Holstein
Beladung nach DIN 14530-25 - MLF
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau geeignet zur Darstellung eines MLF (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlau bei Chemnitz
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09241
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung nach DIN 14530-25 - MLF (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWBhinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3GWBlautet:
Der Antrag (aufNachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de