Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 3 TSF-W für die Feuerwehr der VG Altenahr
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenahr
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53505
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.altenahr.de/de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 3 TSF-W für die Feuerwehr der VG Altenahr
Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 3 TSF-W für die Feuerwehr der VG Altenahr Die Verbandsgemeinde Altenahr beschafft für Ihre Feuerwehr ein TSF-W nach DIN 14530-17 11/2019 10 neu. Dieser Vertrag kann bis zu 3 Fahrzeuge erweitert werden.
VG Altenahr
Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 3 TSF-W für die Feuerwehr der VG Altenahr Die Verbandsgemeinde Altenahr beschafft für Ihre Feuerwehr ein TSF-W nach DIN 14530-17 11/2019 10 neu. Dieser Vertrag kann bis zu 3 Fahrzeuge erweitert werden.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von einem TSF-W für die Feuerwehr der VG Altenahr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wurde aus der RV zunächst ein TSF-W abgerufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]