Beschaffung von Leistungen der Fachplanung ELT, Leistungsphasen LPH 1 bis 9, für den Neubau des Wohnquartiers "Lechfeldwiesen V" in Kaufering Referenznummer der Bekanntmachung: Markt Kaufering_Lechfeldwiesen V_ELT_MKA111.0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufering
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaufering.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Leistungen der Fachplanung ELT, Leistungsphasen LPH 1 bis 9, für den Neubau des Wohnquartiers "Lechfeldwiesen V" in Kaufering
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung ELT, Leistungsphasen LPH 1 bis 9, für den Neubau des Wohnquartiers "Lechfeldwiesen V" in Kaufering.
Baugebiet Hessenstraße 86916 Kaufering
Der Markt Kaufering beabsichtigt, auf einem 1,8 ha großen gemeindeeigenen Grund-stück am nördlichen Ortsrand zwischen Hessenstraße und Berliner Ring ein neues Wohnquartier "Lechfeldwiesen V" für verschiedenste Bevölkerungsgruppen (Singles, junge Familien, kinderreiche Familien und Senioren) zu entwickeln. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung ELT, Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (stufenweise).
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)" und der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" im Allgemeinen sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 802 Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung); Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] sowie ergänzend auf den Vertrag [Anlage 906].
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architektenleistungen werden stufenweise nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen;
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen
beauftragt.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand/pauschal vergütet.
2. Optionale weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet:
- Auftragnehmer: 90,- EUR (netto)
- Mitarbeiter (Ingenieur): 75,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter: 55,- EUR (netto)
3. Zweiter Bauabschnitt
Der zweite Bauabschnitt (drei Häuser im Osten mit Tiefgarage) umfasst rd. 50 weitere Wohnungen, die nachfolgend realisiert werden müssen. Dieser zweite Bauabschnitt ist derzeit nicht Gegenstand des Leistungsumfanges, da der Bereich voraussichtlich an einen Bauträger veräußert werden soll. Falls der Markt Kaufering doch zur
Entscheidung kommen sollte, auch diese Fläche selbst zu bebauen, muss der Leistungsumfang bis spätestens 28. Februar 2023 auch auf den zweiten Bauabschnitt erweitert werden, sofern diese Leistungen seitens der Marktgemeinde Kaufering (einseitig) abgerufen werden.
Die Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt einer geschlossenen Finanzierung durch die Träger / Förderer des Preises.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Fachplanung ELT für den Neubau des Wohnquartiers "Lechfeldwiesen V" in Kaufering
Ort: Osterhofen
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1ARTE2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.