Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettlach
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach
Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt im Ortsteil Mettlach in der Britter Straße den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte. Unter Beachtung der Raumvorgaben des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes ist mit einer (BGF) von ca. 1.200 qm zu rechnen.
Die Zufahrt soll über die Britter Straße erfolgen. Die Zahl der erforderlichen Stellplätze orientiert sich in Anlehnung an die LBO an der Anzahl der Gruppen. Hier sind erfahrungsgemäß mindestens 2,5 Stellplätze pro Gruppe vorzusehen. Zusätzlich sollen mindestens 10 weitere Besucherstellplätze, sowie 2 Parkplätze für Küchenpersonal vorgesehen werden. Somit ergibt sich eine erforderliche Gesamtzahl von mind. 27 Stellplätzen.
Einschließlich der Freiflächen und Stellplätze wird mit einem Gesamtgrundstück bzw. Flächenbedarf von ca. 3.500 qm gerechnet. Aufgrund des absoluten Flächenbedarfs und dem potentiellen Grundstücksangebotes wird ein zweistöckiger Kindergarten angenommen. Damit beträgt die erforderliche Baufeldfläche etwa 600 qm.
Hierfür werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die Teilnehmer in der Angebotsphase mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Abgabe eines skizzenhaften Ideenkonzeptes aufgefordert werden (siehe auch II.2.4) der EU-Bekanntmachung).
Eine kurze Aufgabenstellung ist der Anlage 1 "Aufgabenstellung skizzenhafte Lösungsvorschläge" zu entnehmen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Baubeginn soll im Juli 2022 sein, die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende September 2023 vorgesehen. Die Endabrechnung der Maßnahme muss bis Ende Oktober 2023 vorliegen. Aufgrund des Zeitdrucks wird auf eine zeitnahe Realisierung wertgelegt. U.a. kann auch eine modulare Bauweise zielführend sein.
Britter Straße, Ortsteil Mettlach,
66693 Mettlach
Benötigt werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Mettlach. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleitungen der folgenden Leistungsphasen:
Lph 1: Grundlagenermittlung,
Lph 2: Vorplanung,
Lph 3: Entwurfsplanung,
Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
Lph 5: Ausführungsplanung,
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation,
Lph 9 Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Für die genannte Maßnahme sind Informationen und Unterlagen (z.B. Lageplan des Grundstücks, grober Flächenbedarf) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Diese werden in der kurzen Aufgabenstellung für die skizzenhaften Lösungskonzepte zusammengefasst. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen (z.B. Plangrundlage, Lageplan mit Hinweis auf unterirdischen Wäschebach, Raumkonzept des Ministeriums für Bildung und Kultur, Bodengutachten aus dem Jahr 2014) werden denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines skizzenhaften Ideenkonzeptes und eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel werden die folgenden Leistungen EU-weit ausgeschrieben:
1. Projektsteuerung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach,
2. Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach (Lph 1-6),
3. Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-8 für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach (Lph 1-9).
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt. Es ist zulässig, dass sich Bewerber auch um den Auftrag für Projektsteuerung (gesonderte EU-weite Ausschreibung) bewerben. Sollten Bewerber sowohl im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (Objektplanung) als auch für die Ausschreibung der Projektsteuerung in die Zuschlagsphase gelangen, so können sie nur für einen dieser Aufträge den Zuschlag erhalten. Die Vergabestelle behält sich vor, den Bewerbern auszuschließen, wenn er den Zuschlag in dem Verfahren zur Vergabe von Projektsteuerungsleistungen erhält. Dies gilt entsprechend für alle Dritten, bei denen im Verhältnis zu dem in dem vorliegenden Verfahrens ausgewählten Bewerber Beziehungen bestehen, die gemäß § 6 Abs. 3 und 4 VgV einen Interessenskonflikt begründen.
Der unter II.1.5) genannte Wert von rund 2,7 Mio. EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die KG 300 + 400 entfallen davon rund 1,85 Mio. EUR netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit des § 76 Abs. 2 VgV Gebrauch, im Rahmen des Verhandlungsverfahren die Ausarbeitung von skizzenhaften Ideenkonzepten zur gestellten Planungsaufgabe zu verlangen. Zu Beginn der Zuschlagsphase werden die ausgewählten Bieter aufgefordert, diese skizzenhaften Ideenkonzepte als Teil ihrer Herangehensweise zu erbringen (Honorierung s. Aufgabenstellung; 2.000 EUR (netto) je Bieter/Bietergemeinschaft).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merzig
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66663
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bochemschmidt.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4) Der AG beabsichtigt Verhandlungsgespräche zu führen, behält sich aber vor, auf Basis der Erstangebote ohne Verhandlungsgespräche zu vergeben. Der AG behält sich aufgrund der dann möglicherweise bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die Verhandlungsgespräche per Videokonferenz durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlungsgespräche im Normalfall in Präsenzterminen geführt werden. Videokonferenzen stellen ansonsten keine Option dar.
5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.