Weiterentwicklung Haldenschule Kernen - Fachplanung ELT (Anlagegruppe 4 bis 6) für den Neubau Sporthalle mit Mensa und Aula Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2022-0011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kernen im Remstal
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kernen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung Haldenschule Kernen - Fachplanung ELT (Anlagegruppe 4 bis 6) für den Neubau Sporthalle mit Mensa und Aula
Weiterentwicklung Haldenschule - Fachplanerauswahlverfahren ELT (Anlagengruppe 4 bis 6) gem. § 55 HOAI
Kernen im Remstal
Die Gemeinde Kernen plant auf Grundlage einer vorab durchgeführten Machbarkeitsstudie die Weiterentwicklung der Haldenschule. Um den aktuellen Anforderungen und dem Bedarf gerecht zu werden, soll im nächsten Schritt eine Sporthalle mit Mensa, Aula und Ganztagesräumlichkeiten als Neubau umgesetzt werden.
Ausgeschrieben wurden Leistungen der Fachplanung Elektro (ELT, Anlagengruppen 4 bis 6) gemäß § 55 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1 - 9). Die Leistungen wurden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikation
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiterentwicklung Haldenschule Kernen - Fachplanung ELT (Anlagegruppe 4 bis 6) für den Neubau Sporthalle mit Mensa und Aula
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).