Deponie Pinnow DK I, Basis Nordhalde 3.+4. BA, Lieferung von Dränkies zur Herstellung der Entwässerungsschicht Referenznummer der Bekanntmachung: UDG/06/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.udg-uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deponie Pinnow DK I, Basis Nordhalde 3.+4. BA, Lieferung von Dränkies zur Herstellung der Entwässerungsschicht
Lieferung von Dränkies 16/32 mm zur Herstellung der Entwässerungsschicht und der Sickerrigolen des
Basisabdichtungssystems der Deponie Pinnow DKI, 3. + 4. Bauabschnitt (2022/2023) im Umfang von ca. 14.750 t
Deponie Pinnow Angermünder Weg 16278 Pinnow
Lieferung von Dränkies 16/32 mm zur Herstellung der Entwässerungsschicht und der Sickerrigolen des
Basisabdichtungssystems der Deponie Pinnow DKI, 3. + 4. Bauabschnitt (2022/2023) im Umfang von ca. 14.750 t. frei Baustelle
Die Aufteilung der v.g. Gesamtmenge erfolgt entsprechend der bauabschnittsweisen Errichtung wie folgt:
- 3. Bauabschnitt 2022: ca. 6.250 t,
- 4. Bauabschnitt 2023: ca. 8.500 t.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle geforderten Nachweise, Erklärungen oder Bescheinigungen sind auch für die Nachauftragnehmer und Bietergemeinschaften zu erbringen bzw. auf Anforderung vorzulegen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
- Handelsregisterauszug,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister über die Geschäftsführung und die Gesellschaft,
- Eigenerklärung des Unternehmers, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
- Erklärung, dass durch den Bewerber und vorgesehene Nachauftragnehmer die Mindestanforderungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes zur Mindestentlohnung eingehalten werden.
Folgende Nachweise/Angabe/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung etwaiger Unterauftragnehmer, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
- Einzelnachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung auch für Unterauftragnehmer,
- Nachweise statt Eigenerklärungen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV.
Hinweis:
Zum vorläufigen Nachweis aller im Abschnitt III. 1 genannten Teilnahmebedingungen betreffend die Befähigung zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV ist vollständig auszufüllen. Eine Beschränkung auf einen Globalvermerk unter Teil IV Abschnitt a EEE ist nicht ausreichend.
Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll, aufgefordert, den entsprechende Nachweis unverzüglich beizubringen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Die Vorlage der vorgenannten Einzelnachweise kann entfallen, wenn der Auftraggeber die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie die wirtschaftliche, finanzielle, berufliche und technische Leistungsfähigkeit hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen direkt aus einem für die Vergabestelle in der Europäischen Union kostenfrei zugänglichen Präqualifikationssystem erhalten kann. Des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. abrufen kann.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Bankerklärung oder vergleichbare Erklärung des Bürgen über die Bereitschaft zur Übernahme der Bürgschaft (3, 0 v. H. der Auftragssumme für Vertragserfüllung),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Sozialversicherungen und der Berufsgenossenschaft,
- Ggf. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird (Formular 236) und Verpflichtungserklärung der entsprechenden Unternehmen, dass die Mittel/Kapazitäten auch tatsächlich bei Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen (Formular 236),
- Referenzliste zur Lieferung vergleichbarer Böden mit Angabe der Kontaktdaten der Lieferempfänger,
Folgende Nachweise/Angabe/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Einzelnachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch für Unterauftragnehmer,
- Nachweise statt Eigenerklärungen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV.
Hinweis:
Zum vorläufigen Nachweis akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eignungserklärung (siehe Abschnitt III.1.1).
- Referenzliste zur Lieferung vergleichbarer Böden mit Angabe der Kontaktdaten der Lieferempfänger (letzte 3 Jahre),
- Gewinnungsstätten und Mengennachweis,
- Nachweis über die bergrechtliche Genehmigung zur Entnahme des in Rede stehenden Bodens,
- Nachweis der für den Lieferzeitraum zur Verfügung stehenden Abbau- und Transporttechnik,
- Nachweis der Eignung des Entwässerungsschichtmaterials gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSDRV7A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 331 / 866-1617
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschlussmöglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
[...].
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.