Gemeinde Weil im Schönbuch - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau eines Schulkinderhauses Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1673
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weil im Schönbuch
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71093
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weil-im-schoenbuch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Weil im Schönbuch - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau eines Schulkinderhauses
Die Gemeinde Weil im Schönbuch führt die Realisierung des Neubaus eines Schulkinderhauses in Weil im Schönbuch durch. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude.
Weil im Schönbuch
Die Gemeinde Weil im Schönbuch führt die Realisierung des Neubaus eines Schulkinderhauses in Weil im Schönbuch durch. Der Standort für den Neubau soll von der Gemeinde im Herbst 2022 final beschlossen werden und wird sich im Bereich des Schulkomplexes von Weil im Schönbuch befinden, In der Röte 92 auf Flurstück 4954. Das neue Gebäude soll die Kinder der Ganztagsbetreuung beherbergen, vorrangig für die Kernzeitnutzung, ggf. jedoch auch die des Horts. Beide Funktionen sind bisher im Schulgebäude "In der Röte 92" untergebracht, wo künftig für den steigenden Bedarf nicht ausreichend Platz vorhanden ist. Bis zur finalen Bedarfs und Kapazitätsermittlung durch die Verwaltung mit externem Dienstleister, kann davon ausgegangen werden, dass der Neubau eine Bruttogeschossfläche erhält von ca. 1.000m² aufgeteilt in 6 Einheiten mit je 85m² für Gruppen und Neben-raum und sonstigen Flächen für Toiletten, ggf. einen Mehrzweckraum, Flure, Treppen etc. Ob die Wärmeversorgung wirtschaftlich vertretbar an das bestehende Nahwärmenetz der Schule angekoppelt werden kann oder eine eigene Heizung verbaut wird, muss noch geprüft werden.
Es werden dabei die Planungsdisziplinen Objektplanung Gebäude, Fachplanung TGA, Elektro, Tragwerksplanung/Statik und ggf. Freianlagenplanung in jeweils getrennten Ver-handlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften der VgV vergeben. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
- Eigenerklärung Russland Sanktionen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung für die Jahre 2019, 2010, 2021,
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens für die Jahre 2019, 2020, 2021 ersichtlich ist,
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 5 Mio. EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Beginn der LPH 1 nicht vor dem 1. Januar 2012)
- Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt für die Objektplanung Gebäude eines Hauses zur Ganztagsbetreuung im Schulbereich oder Kindertageseinrichtung/Kindergarten/Schulgebäude mit Herstellkosten von mindestens EUR 2.000.000 Mio. brutto (KG 300 und 400). Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 1 nicht vor dem 1. Januar 2012).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Projektansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Herstellkosten nach KG 300 und 400 in EUR brutto,
- Beginn LPH 1
- Angabe zum Abnahme- / Inbetriebnahmezeitpunkt,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A 4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen),
- ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRWND
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRWND
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland