Mittagessensverpflegung Kinderhaus Stadt Welzheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002569
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Welzheim
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73642
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.welzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagessensverpflegung Kinderhaus Stadt Welzheim
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung (Cook&Hold - System; ca. 70 Essen Mo-Do, ca. 55 Essen Fr) für das Kinderhaus Pfarrstraße in Trägerschaft der Stadt Welzheim ab dem 01.09.2022
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung (Cook&Hold - System; ca. 70 Essen Mo-Do, ca. 55 Essen Fr) für das Kinderhaus Pfarrstraße in Trägerschaft der Stadt Welzheim ab dem 01.09.2022
Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2026 zu verlängern.
Sämtliche Details zur Gewichtung der Leistungskriterien (Skalierung auf E-Vergabesystem) sowie zur Auswertung der Angebote ergeben sich aus dem Dokument "01_Aufforderung_Angebotsabgabe".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagessensverpflegung Kinderhaus Stadt Welzheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Ausschreibungsverfahren wird gem. § 63 (1) 1 VgV aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Welzheim
Postleitzahl: 73642
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]