Essen- und Getränkeversorgung in den Kindertagesstätten und Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zehdenick Referenznummer der Bekanntmachung: 22-ZVS-62-VGV-OV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zehdenick
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16792
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Essen- und Getränkeversorgung in den Kindertagesstätten und Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zehdenick
Vergeben werden sollen Verpflegungsleistungen (Essen- und Getränkeversorgung) für 3 Grundschulen und 5 Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Zehdenick, d.h. Mittagsversorgung für die Schulen sowie Ganztagsverpflegung mit Frühstück, Mittagessen und Vesper für die Kinderkrippen, Kindergärten und Horte. Die Gesamtleistung ist aufgeteilt in 5 Lose. Einige Lose umfassen mehrere Einrichtungen, andere beinhalten nur eine Einrichtung.
Lose "mit Service" umfassen die Beschaffung sämtlicher zur Versorgung erforderlicher Nahrungsmittel, deren Vorbereitung/Aufbereitung, den Transport zu den zu versorgenden Einrichtungen, die dortige Auf- und Zubereitung, Portionierung, Bereitstellung und Ausgabe sowie auch die anschließende Entsorgung der Speisereste und sonstigen nach Verzehr anfallenden Abfälle auf Kosten des späteren Auftragnehmers (Verbringung des Abfalls in die städtischen Abfallbehälter ist ausgeschlossen.). Der spätere Auftragnehmer hat ferner das in der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung stehende Geschirr und Besteck sowie auch die Getränkebehältnisse zu den Mittagessen auszugeben, um diese nach Gebrauch wieder einzusammeln und zu reinigen. In den Küchen der Einrichtungen ist eine Unterhaltsreinigung durchzuführen, ebenso in den von den Versorgungsteilnehmern genutzten Speise- und Gruppenräumen. Für die geordnete Auftragsabwicklung hat der spätere Auftragnehmer außerdem ein geeignetes bargeldloses Bestell- und Abrechnungssystem zur Verfügung zu stellen, um seine Dienstleistung anschließend maßgeblich von der Stadt Zehdenick als Auftraggeber (AG) vergütet zu erhalten.
Einzelne Lose bzw. losbeinhaltete Einrichtungen sind wiederum "ohne Service" durchzuführen.
Zugelassen sind marktgängige Verpflegungssysteme: "Cook & Hold", "Cook & Chill" sowie "Cook & Freeze". Die Praktikabilität des jeweiligen Verpflegungssystems ist durch den Bieter nach ermöglichter Ortsbesichtigung eigenständig einzuschätzen, um dessen einrichtungsbezogene Machbarkeit sodann im Angebot (Versorgungskonzept) auftragsbezogen darzustellen.
Relevante leistungsbezogene Unterschiede zwischen den Losen (Einrichtungen) "mit Service" und "ohne Service" sowie weitere auftragsbezogene Einzelheiten (Warmhaltezeiten, Warmhalte-, Transport- und Ausgabetemperaturen, Ausgabesystem, Anzahl der Wahlessen, Sonderkost, Menüzyklus, Bio-Anteil, Mindestwareneinsatz, etc.) sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung inkl. ihren (einrichtungsbezogenen) Anlagen 1a bis 1e - zu entnehmen.
Essen- und Getränkeversorgung für die Kindertageststätte "Sterntaler"
Kindertagesstätte "Sterntaler" Chausseestraße 25 16792 Zehdenick - OT Badingen
Der spätere Auftragnehmer übernimmt die Verpflegung (Mittagessen, Frühstücks- und Vesperversorgung, Getränke) in der Kindertagesstätte "Sterntaler" in Trägerschaft der Stadt Zehdenick nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung nebst Anlage 1a).
Für die Auftragsausführung hat der spätere Auftragnehmer dementsprechend ein geeignetes, den konkreten räumlichen Gegebenheiten der Einrichtung genügendes Verpflegungssystem ("Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze") zu wählen.
Außerdem hat er danach für die Auftragsabwicklung ein geeignetes bargeldloses Bestell- und Abrechnungssystem zur Verfügung zu stellen.
Geschätzter Umfang pro Tag: ca. 41 Mittagessen, Getränkeversorgung: ca. 41 Kinder, Frühstück: ca. 36 Kinder, Vesper: ca. 25 Kinder.
Die Vertragslaufzeit kann sich über den 31.12.2024 hinaus 2-mal um jeweils um ein weiteres Jahr, d.h. bis zu einer Vertragslaufzeit von max. 4 Jahren, verlängern, wenn dieser Vertrag vom AG nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption des AG).
Verlängerungsoption des AG (s.o.)
Essen- und Getränkeversorgung für die Kindertagesstätte "Marienkäfer"
Kindertagesstätte "Marienkäfer" Marienthaler Dorfstraße 4 16792 Zehdenick - OT Marienthal
Der spätere Auftragnehmer übernimmt die Verpflegung (Mittagessen, Frühstücks- und Vesperversorgung, Getränke) in der Kindertagesstätte "Marienkäfer" in Trägerschaft der Stadt Zehdenick nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung nebst Anlage 1b).
Für die Auftragsausführung hat der spätere Auftragnehmer dementsprechend ein geeignetes, den konkreten räumlichen Gegebenheiten der Einrichtung genügendes Verpflegungssystem ("Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze") zu wählen.
Außerdem hat er danach für die Auftragsabwicklung ein geeignetes bargeldloses Bestell- und Abrechnungssystem zur Verfügung zu stellen.
Geschätzter Umfang pro Tag: ca. 42 Mittagessen, Getränkeversorgung ca. 42 Kinder, Frühstück ca. 36 Kinder, Vesper ca. 31 Kinder.
Die Vertragslaufzeit kann sich über den 31.12.2024 hinaus 2-mal um jeweils um ein weiteres Jahr, d.h. bis zu einer Vertragslaufzeit von max. 4 Jahren, verlängern, wenn dieser Vertrag vom AG nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption des AG).
Verlängerungsoption des AG (s.o.)
Essen- und Getränkeversorgung für die Kindertagesstätte "Sonnenschein"
Kindertagesstätte "Sonnenschein" Liebenwalder Ausbau 22 16792 Zehdenick
Der spätere Auftragnehmer übernimmt die Verpflegung (Mittagessen, Frühstücks- und Vesperversorgung, Getränke) in der Kindertagesstätte "Sonnenschein" in Trägerschaft der Stadt Zehdenick nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung nebst Anlage 1c).
Für die Auftragsausführung hat der spätere Auftragnehmer dementsprechend ein geeignetes, den konkreten räumlichen Gegebenheiten der Einrichtung genügendes Verpflegungssystem ("Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze") zu wählen.
Außerdem hat er für die Auftragsabwicklung danach ein geeignetes bargeldloses Bestell- und Abrechnungssystem zur Verfügung zu stellen.
Geschätzter Umfang pro Tag: ca. 214 Mittagessen, Getränkeversorgung ca. 214 Kinder, Frühstück ca. 200 Kinder, Vesper ca. 170 Kinder.
Die Vertragslaufzeit kann sich über den 31.12.2024 hinaus 2-mal um jeweils um ein weiteres Jahr, d.h. bis zu einer Vertragslaufzeit von max. 4 Jahren, verlängern, wenn dieser Vertrag vom AG nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption des AG).
Verlängerungsoption des AG (s.o.)
Essen- und Getränkeversorgung für die Kindertagesstätte "Regenbogen" und die Mildenberger Grundschule "Am Ziegeleipark" (inkl. Hort)
Kindertagesstätte "Regenbogen" Ribbecker Straße 1 16792 Zehdenick - OT Mildenberg, Mildenberger Grundschule "Am Ziegeleipark" (inkl. Hort) Ribbecker Straße 1 16792 Zehdenick OT Mildenberg
Der spätere Auftragnehmer übernimmt die Verpflegung (Mittagessen, Frühstücks- und Vesperversorgung, Getränke) in der Kindertagesstätte "Regenbogen" sowie in der Mildenberger Grundschule "Am Ziegeleipark" (inkl. Hort), jeweils in Trägerschaft der Stadt Zehdenick, nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung nebst Anlage 1d).
Für die Auftragsausführung hat der spätere Auftragnehmer dementsprechend ein geeignetes, den konkreten räumlichen Gegebenheiten der Einrichtung genügendes Verpflegungssystem ("Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze") zu wählen.
Außerdem hat er danach für die Auftragsabwicklung ein geeignetes bargeldloses Bestell- und Abrechnungssystem zur Verfügung zu stellen.
Geschätzter Umfang pro Tag: ca. 125 Mittagessen, Getränkeversorgung ca. 91 Kinder, Frühstück ca. 59 Kinder, Vesper ca. 69 Kinder.
Die Vertragslaufzeit kann sich über den 31.12.2024 hinaus 2-mal um jeweils um ein weiteres Jahr, d.h. bis zu einer Vertragslaufzeit von max. 4 Jahren, verlängern, wenn dieser Vertrag vom AG nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption des AG).
Verlängerungsoption des AG (s.o.)
Essen- und Getränkeversorgung für die "Linden-Grundschule" (inkl. Hort) und die "Havelland-Grundschule" (inkl. Hort)
Linden-Grundschule (inkl. Hort) Dammhaststraße 8 16792 Zehdenick, Havelland-Grundschule (inkl. Hort) Marianne-Grunthal-Str. 2 16792 Zehdenick
Der spätere Auftragnehmer übernimmt die Verpflegung (Mittagessen, Frühstücks- und Vesperversorgung, Getränke) in der "Linden-Grundschule" (inkl. Hort) sowie in der "Havelland-Grundschule" (inkl. Hort), jeweils in Trägerschaft der Stadt Zehdenick, nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung nebst Anlage 1e).
Für die Auftragsausführung hat der spätere Auftragnehmer dementsprechend ein geeignetes, den konkreten räumlichen Gegebenheiten der Einrichtung genügendes Verpflegungssystem ("Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze") zu wählen.
Außerdem hat er danach für die Auftragsabwicklung ein geeignetes bargeldloses Bestell- und Abrechnungssystem zur Verfügung zu stellen.
Geschätzter Umfang pro Tag: ca. 446 Mittagessen, Getränkeversorgung ca. 346 Kinder, Frühstück ca. 82 Kinder, Vesper ca. 140 Kinder.
Die Vertragslaufzeit kann sich über den 31.12.2024 hinaus 2-mal um jeweils um ein weiteres Jahr, d.h. bis zu einer Vertragslaufzeit von max. 4 Jahren, verlängern, wenn dieser Vertrag vom AG nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption des AG).
Verlängerungsoption des AG (s.o.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlage "Formular 3.4 EU - Zusammenstellung Angebotsunterlagen", dort unter Ziff. 3 und 4, direkt einsehbar unter folgendem Link:
Siehe Vergabeunterlage "Formular 3.4 EU - Zusammenstellung Angebotsunterlagen", dort unter Ziff. 3 und 4, direkt einsehbar unter folgendem Link:
Siehe Vergabeunterlage "Formular 3.4 EU - Zusammenstellung Angebotsunterlagen", dort unter Ziff. 3 und 4, direkt einsehbar unter folgendem Link:
Siehe Vergabeunterlage "Formular 3.4 EU - Zusammenstellung Angebotsunterlagen", dort unter Ziff. 3 und 4, direkt einsehbar unter folgendem Link:
Siehe Vergabeunterlage "Formular 3.4 EU - Zusammenstellung Angebotsunterlagen", dort unter Ziff. 3 und 4, direkt einsehbar unter folgendem Link:
Für die Auftragsausführung gelten die Vorgaben - insb. die Mindestentgeltanforderungen - des Brandenburgischen Vergabegesetzes (s. Vergabeunterlagen: Ergänzende Vergabebedingungen BbgVergG sowie Nachunternehmererklärung BbgVergG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP) als Vergabeplattform abgewickelt.
2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf VMP zum kostenlosen uneingeschränkten Download bereit. Ein Versand auf dem Postweg findet nicht statt.
3. Die Verfahrenskommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP-Kommunikationsbereich (Button "Kommunikation"). Interessenten sollten sich zwecks Teilnahme an der gesamten Verfahrenskommunikation im eigenen Interesse kostenfrei auf VMP registrieren. Zudem ist dann sicherzustellen, dass Posteingänge über die eigene auf VMP angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die VMP-Nachrichten in den Spam-Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender [gelöscht] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
4. Bieterfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis spätestens 31.08.2022, über VMP zu stellen (Button "Kommunikation").
5. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den VMP-Kommunikationsbereich oder per E-Mail. Diese Angebote werden bereits aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Maßgabe von § 56 VgV nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
7. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y66R7V3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß § 97 Abs. 6 GWB haben Unternehmen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse am Auftrag hat und sich in seinen Rechten verletzt fühlt.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen wird hingewiesen, besonders auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, mit folgendem Wortlaut:
" Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."