Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Sanierung der Bohrung Endorf II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Endorf
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83093
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesundheitswelt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Sanierung der Bohrung Endorf II
Planung der baulichen Sanierung einer der bergrechtlichen Überwachung unterliegenden Thermalwasserbohrung aufgrund behördlicher Sanierungsanordnung und Überwachung der Bauausführung
Gemeinde Bad Endorf, Landkreis Rosenheim
Planung und Bauüberwachung im Zusammenhang mit der Sanierung der mit Integritätsproblemen behafteten Thermalwasserbohrung Endorf II (Alter der Bohrung: 59 Jahre, Endteufe: 4848 m, Kopfdruck: ca. 400 bar, aufgeschlossener Aquifer: Endorfer Sandstein). Ziele der Sanierung sind die Behebung der Integritätsprobleme, der Aufschluss eines höhergelegenen Thermalwasserleiters (Chatt-Sande) und die Überführung der Bohrung in einen langfristig betriebsfähigen Zustand. Gegenstand der abgefragten Leistung sind die Generalplanung und Bauüberwachung für die Sanierungsarbeiten mit folgenden Hauptinhalten:
- Datenrecherche der Altunterlagen zur Bohrung
- Vorplanung mit Erstellung eines Sanierungskonzeptes
- Entwurfsplanung inkl. Umbau des derzeitigen Sondenplatzes zum Bohrplatz
- Genehmigungsplanung in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sämtlicher erforderlicher Gewerke (teilweise EU-weit)
- Bauüberwachung und Gewerkekoordination während der Arbeiten an Bohrung und Bohrplatz
- Koordinierung des Umbaus der bestehenden Obertageanlage (Planung/Bauüberwachung Obertrageanlage erfolgt durch einen vom Auftraggeber separat zu beauftragenden Fachplaner)
Ausführungszeitraum: 06/2022 – 09/2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Sanierung der Bohrung Endorf II
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.subreport.de/. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht mehr möglich! „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Identifizierung des Bieters über das Vergabeportal ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträch-tigt wird.
3. Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eig-nungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnah-men des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine vorformulierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. "Negativerklärung").
4. Der Auftraggeber verlangt eine Erklärung des Bieters, ob er Nachunternehmen einsetzt und ob der Bieter sich Eignungen Dritter leiht. Falls eine Eignungsleihe gegeben ist, verlangt der Auftraggeber vom Eignungsverleiher eine Verpflichtungserklärung und prüft – im Umfang der verliehenen Eignung – dessen Eignung gesondert.
5. Setzt der Bieter in seinem Leistungsbereich einen Nachunternehmer ein (§ 36 Abs. 5 VgV), hat sich dieser über das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB in der Person des Unterauftragnehmers auf Formular der Vergabestelle zu erklären. Ggf. verlangt die Vergabestelle vom Bieter dessen Ersetzung.
6. Der Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an keine Vergabekammer wenden. Der Auftraggeber ist ein privatwirtschaftlich tätiges Unternehmen und kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB und kein Sektorenauftraggeber. Er ist Verwender einer Zuwendung aufgrund eines Zuwendungsbescheids und zur entsprechenden Anwendung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistung verpflichtet.
Ort: entfällt
Land: Deutschland
Entfällt (s.o. VI.3 Ziffer 6)