Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Reyershausen (Objektplanung - Gebäude und Innenräume) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bovenden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bovenden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Reyershausen (Objektplanung - Gebäude und Innenräume)
Der Flecken Bovenden beabsichtigt, den bestehenden Kindergarten im Ortsteil Reyershausen zurückzubauen und durch einen Neubau einer Kindertagesstätte zu ersetzen.
Derzeit umfasst der Kindergarten eine Krippen- sowie eine Kindergartengruppe. Der Neubau der Kindertagesstätte soll zwei Krippengruppen sowie eine Kindergartengruppen umfassen.
Gemeinde Bovenden 37120 Bovenden
Planungsleistungen der Objektplanung (Gebäude- und Innenräume) LPH 2-9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCR1HA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]