Mittagsverpflegung Kindertageseinrichtungen Stadt Renningen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002609
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Renningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71272
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.renningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung Kindertageseinrichtungen Stadt Renningen
Pacht- und Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung sowie die Übernahme weiterer Dienstleistungen für zwei Verteilerküchen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Renningen ab dem 01.09.2022 (Pachtbeginn) und 05.09.2022 (Leistungsbeginn).
Pacht- und Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung sowie die Übernahme weiterer Dienstleistungen für zwei Verteilerküchen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Renningen ab dem 01.09.2022 (Pachtbeginn) zum 05.09.2022 (Leistungsbeginn).
Die Stadt Renningen betreibt zum Zeitpunkt der Ausschreibung insgesamt zehn Kindertageseinrichtungen in Ihrer Trägerschaft. Zwei dieser Kindertageseinrichtungen sind sogenannte „Verteilerküchen“.
Die Verteilerküche I (ca. 150 Essen täglich) befindet sich in der Kinderkrippe Schnallenäcker. Die Verteilerküche II (ca. 120 Essen täglich) befindet sich in der SpOrt –Kindertagesstätte.
Diese Küchen sind mit Regenerier- und Kühltechnik ausgestattet. Hier werden die Mittagessen für alle Kindertageseinrichtungen in Renningen zubereitet.
Die Stadt Renningen schreibt die Bewirtschaftung der beiden Verteilerküchen zum Beginn des Kita-Jahres 2022/23 in einem Los aus.
Ein professionelles Catering-Unternehmen muss die Verteilerküchen mit eigenem Personal bewirtschaften (der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig).
Die Verteilung der Mittagessen in die Satelliten-Kitas erfolgt als Warmverpflegung. Die Stadt Renningen stellt zur Verteilung der Essen ein Fahrzeug mit Fahrer zur Verfügung. In den Satelliten-Kitas wird das Essen durch städtisches Personal des Trägers ausgegeben.
Ziel des Trägers ist es, den Kindern ein qualitativ gutes, schmackhaftes Mittagessen anzubieten, das eine gesundheitsförderliche Ernährung gewährleistet. Die Qualitätsanforderungen an das Speisenangebot orientieren sich an den Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Verpflegung in Kitas (Fassung 6. Auflage 2020). Bei Anforderungen in dieser Leistungsbeschreibung die vom Qualitätsstandards abweichen, gelten die Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2026 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung Kindertageseinrichtungen Stadt Renningen
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland