EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Waldbrand-Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für den Rhein-Lahn-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-lahn-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Waldbrand-Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für den Rhein-Lahn-Kreis
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines kompletten Waldbrand-Tanklöschfahrzeugs TLF 3000. Die zu erbringenden Leistungen bestehen aus der Lieferung eines Fahrgestells, des feuerwehrtechnischen Aufbaus und der zugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung. Hierbei ist der Aufbau vom Auftragnehmer des Loses 2 auf das Fahrgestell zu montieren und zusammen mit der zu liefernden bzw. vom Auftraggeber beigestellten Beladung zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen.
Lieferung eines Fahrgestells für ein Tanklöschfahrzeug
Kamp-Bornhofen
Lieferung des Fahrgestells für ein Waldbrand-Tanklöschfahrzeug TLF 3000:
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
— Zulieferung eines Fahrgestells durch den Auftragnehmer an einen Standort des Auftragnehmers in Deutschland aus Los 2,
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen,
— Einweisung des Bedienpersonals,
— Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Weitere Zusatzausrüstungen/-leistungen für das Fahrgestell (Option ohne Wertung):
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für ein Fahrgestell können weitere Ausstattungsbestandteile/ Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Lieferung des Fahrgestells für ein Waldbrand-Tanklöschfahrzeug TLF 3000 bis spätestens zum 31.12.2023 (an Los 2).
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeug sowie Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung
Kamp-Bornhofen
Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Waldbrand-Tanklöschfahrzeug TLF 3000:
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
— Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung eines zugelieferten Fahrgestells,
— Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung einer feuerwehrtechnischen Beladung,
— Lieferung/Montage eines feuerwehrtechnischen Aufbaus,
— Einbau/Montage der feuerwehrtechnischen Beladung,
— Komplettmontage, Zulassung nach StVZO und DIN 1846 Teil 2,
— Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs,
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen,
— Einweisung/Schulung des Bedienpersonals,
— Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile,
— Durchführung der jährlichen Untersuchung gem. § 57 UVV für fünf Jahre.
Weitere Zusatzausrüstungen/-leistungen für den Aufbau (Optionen ohne Wertung):
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für den Aufbau können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Das Komplettfahrzeug ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31.07.2024 durch den Auftragnehmer zu liefern.
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung
Kamp-Bornhofen
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Waldbrand-Tanklöschfahrzeug TLF 3000 auf Anforderung:
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
— Zulieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung durch den Auftragnehmer an den Standort des Auftragnehmers aus Los 2,
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen,
— Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Zusatzausrüstungen/-leistungen für die Beladung (Optionen ohne Wertung):
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für die Beladung können Ausstattungsbestandteile angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Waldbrand-Tanklöschfahrzeug TLF 3000 bis spätestens zum 30.04.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Auf gesonderte Anforderung: Versicherungsschein,
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre.
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR,
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein,
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Los 1: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von Fahrgestellen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge.
Los 2: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von feuerwehrtechnischen Aufbauten für vergleichbare Tanklöschfahrzeuge.
Los 3: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von feuerwehrtechnischen Beladungen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge.
Los 1: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge (Tanklöschfahrzeuge) in Deutschland in den Jahren 2019 bis 2021.
Los 2: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen feuerwehrtechnischen Aufbauten für vergleichbare Tanklöschfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2019 bis 2021.
Los 3: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei vergleichbaren feuerwehrtechnischen Beladungen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2019 bis 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform stehen unter https://www.subreport.de/service/support-elvis zur Verfügung.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit;
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.