Lieferung, Montage, Aufstellung und Installation sowie Inbetriebnahme von Medienboxen für die selbstbediente Medienaufbewahrung inkl. Software und Dokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: 22/02

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 053-137221)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dnb.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung, Montage, Aufstellung und Installation sowie Inbetriebnahme von Medienboxen für die selbstbediente Medienaufbewahrung inkl. Software und Dokumentation

Referenznummer der Bekanntmachung: 22/02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30238000 Automationsgeräte für Bibliotheken
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Diie Ausleihvorgänge in der Deutschen Nationalbibliothek sollen weitgehend automatisiert und von der zwingenden Anwesenheit von Personal unabhängiger gestaltet werden.

Diese Ziele können durch den Einsatz von Medienboxen wie folgt erreicht werden:

Die Bedienung dieser Boxen sollte sowohl benutzerseitig selbsterklärend und einfach zu handhaben sein, als auch für die Beschäftigten einfach zu bestücken und hinsichtlich der o.g. Ausleihprozesse sinnvoll und einfach zu verwalten sein, um dadurch Bereitstellungsprozesse zu optimieren.

Das bedeutet auch, dass keine zusätzlichen Aufwände entstehen sollten durch beispielsweise eine RFID-Codierung oder sonstige gesonderte Bearbeitung der Medien im Falle eines Ausleihvorgangs, da sich ansonsten der Nutzen der Selbstbedienung nicht rechnen würde.

Die Verbuchung von Ausleihe und Rückgabe erfolgt im Ausleihverbuchungssystem. Eingriffe in das Ausleihverbuchungssystem sollten weitestgehend vermieden werden. Die Datenübermittlung an ein solches Boxensystem erfolgt üblicherweise über eine SIP2-Schnittstelle . Diese Anbindung an eine standardisierte Schnittstelle sollte möglichst geringe IT-Aufwände verursachen .

Zu berücksichtigen ist bei diesen Planungen außerdem, dass einerseits ausreichend Medienboxen installiert werden um den Bedarfen Rechnung zu tragen, andererseits aber weiterhin von einer sinkenden Nutzung konventioneller Medien ausgegangen werden kann.

Zur Abdeckung der Bedarfe von Ausleihe, Aufbewahrung , Wiederausleihe und Rückgabe sind gemäß der vorgenommenen Berechnungen in Leipzig ca. 1.300 Boxen für den dortigen Bereich der „Medienausleihe“ und in Frankfurt ca. 1.700 Boxen im Bereich der dortigen „Medienausleihe“ notwendig. In Leipzig sollen außerdem jeweils ein Bedienungsmodul und ein bzw. zwei Schrankmodule im Musik- sowie im Museumslesesaal (je ca. 35 Fächer; genaue Berechnungen siehe Anlage 1) aufgestellt werden. Durch modularen Aufbau sollten die dabei benutzten Module von Medienboxen einzeln rückbaubar und nicht statisch verbaut sein (also nicht im Boden verankert sein [ggf. Kippsicherung nötig, z.T. Wandbefestigung]), um einem Rückgang in der Bestellmenge konventioneller Medien, ggf. auch bedingt durch weitere bzw. neue digitale Angebote, Rechnung tragen zu können und auch räumliche Anpassungen sukzessive flexibel vornehmen zu können.

Der Auftragnehmer sollte über mind. 3 Jahre Erfahrungen mit Bibliothekssystemen, Warenwirtschafts- bzw. Lagerhaltungssystemen und deren kombinierter Anwendung sowie im Umgang mit Bibliotheksgut verfügen, ebenfalls sollten Erfahrungen mit zentral gesteuerten Schließfachanlagen bestehen. Diese sind jeweils durch mind. eine Referenz zu belegen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 053-137221

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Anstatt:
Tag: 02/08/2022
muss es heißen:
Tag: 09/08/2022
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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