Neubau für das Haus für Kinder in Amerang - Objektplanung § 34 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amerang
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amerang.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau für das Haus für Kinder in Amerang - Objektplanung § 34 HOAI
Objektplanung § 34 HOAI in LPH 1-9 sowie besondere Leistungen für den Neubau für das Haus für Kinder in Amerang
Amerang
Die Gemeinde Amerang plant den Neubau eines Hauses für Kinder. Mit dem Vorhaben soll ein Gebäude für eine organisatorische und bauliche Erweiterung des im Ort bestehenden dreigruppigen Kindergartens entstehen.
Der Standort befindet sich zwischen dem historischen Ortsrand mit dörflichen, baulichen Strukturen und dem nördlich angrenzenden Sportplatz.
Das Gelände ist nahezu eben. Die öffentliche Erschließung des Geländes sowie der öffentlichen Freianlagen werden im Rahmen eines eigenen Auftrags geplant. Derzeit wird die gesamte Fläche als landwirtschaftliche Grünlandfläche genutzt.
Insgesamt sind 3 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen, jeweils mit allen erforderlichen Nebenräumen, vorgesehen. Hierbei wird eine möglichst flexible Planung hinsichtlich der Eignung für die jeweiligen Altersgruppen angestrebt. Räume für eine Kinderkrippengruppe sollen auch durch eine Kindergartengruppe gut
genutzt werden können. Die vorübergehende Nutzungsmöglichkeit eines Bereiches als Hort ist gewünscht.
Das förderfähige Raumprogramm ist Planungsgrundlage, in der Schärfe der Lösungsvorschläge jedoch noch nicht so darzustellen.
Bei der Planung ist eine Erweiterungsmöglichkeit um zwei Gruppen (je eine Krippen- bzw. Kindergartengruppe) samt Anbindung konzeptionell vorzusehen.
Es ist eine Ausgabeküche, keine Kochküche vorgesehen.
Noch nicht entschieden ist, ob das Gebäude in Holzbauweise oder als Massivbau errichtet werden soll, die Zweigeschossigkeit des Gebäudes steht nicht zur Diskussion.
Die Inbetriebnahme des Kindergartens ist am Beginn des Kindergartenjahres 2024 / 2025 vorgesehen.
Besonderer Wert gelegt wird auf folgende Aspekte:
- Ein Untergeschoss soll nicht vorgesehen werden.
- Raumklimatik mit LowTech-Lösungen, möglichst ohne mechanische Be- und Entlüftung; diesbezüglich ist ein besonderes Augenmerk auf die Größe und Ausrichtung der Glasflächen zu legen.
- Funktionierende Sonnenschutzanlagen oder Baukörpergliederung als Eigen-Sonnenschutz
- Halboffenes Betreuungskonzept, bei dem auch beaufsichtbare und gut gelegene Verkehrsflächen im Gebäude bespielt werden.
- Robuste Materialien, die Gebrauchsspuren vertragen
- Städtebauliche Eingliederung als Baukörper, der nicht als Fremdkörper wirkt
- Flexibles Erschließungssystem mit Abtrennbarkeit von Bereichen (Verdunkelung für Schlafmöglichkeiten auch für Kindergartenbereich)
- Ausgänge ins Freie sollen nicht von den Gruppenräumen aus direkt erfolgen, sondern über eine Sauberlauffläche
- Die Freifläche soll gemeinsam durch Kindergarten und Kinderkrippe nutzbar sein; eigene Bereiche werden nicht ausgewiesen. Die Situierung des Bauwerks bestimmt sich nach der mit der Freianlagenplanung zu entwickelnden Wegführung.
Es ist eine Planung erforderlich, für die eine FAG-Förderung erreicht werden kann.
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen: die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den LPH 1 bis 3 gem. § 34 HOAI. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
— Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Im Zuge der Angebotseinholung werden Lösungsvorschläge gem. Vergabeunterlagen beauftragt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird vergütet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Die Unterlagen sind durch den Bewerber in einer PDF-Datei zusammenzufassen, max. Dateigröße entsprechend Vorgaben der Vergabeplattform;
3) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
4) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
5) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert;
6) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben
kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen;
7) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen,
dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
8) Rückfragen sind bis spätestens 6 Tage vor dem Submissionsdatum zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die
Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland