Lieferung und Montage der Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt Referenznummer der Bekanntmachung: L 44/2022 Pi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage der Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt
Lieferung und Montage der Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt mit Schwarz-/Weißbereich und Annahme
Stadt Schwedt/Oder für die mitverwaltete Gemeinde Pinnow Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder Die Leistung ist zu Erbringen im Industrie- und Gewerbegebiet 15, 16278 Pinnow
Lieferung und Montage der Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt:
- Einrichtung für Annahme, Grobreinigung (Schwarzbereich)-Weißbereich, Atemschutzwerkstatt, Ausgabe, sonstige Einrichtung, Prüftechnik, Füllraum, Kompressorraum, Atemluftversorgung,
sowie mit der Einrichtung verbundene Montage- und Reisekosten
Förderung im Rahmen des Kooperationsprogramms Mecklenburg-Vorpommer/Brandenburg/Polen im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammen-arbeit" des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung "Brand- und Katastrophenschutz" INT 116
Es muss seitens des Bieters sichergestellt sein, dass die Lieferung und Montage bis zum 30.11.2022 abgeschlossen ist. Die Auftragsvergabe ist voraussichtlich Anfang September 2022 vorgesehen.
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
(einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Nachweis einer Gewerbeanmeldung,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht alter als 12 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Millionen EUR je Schadenfall für Personen- Sach- und Vermögensschäden) -Absichtserklärung zunächst ausreichend. Im Falle der Auftragserteilung muss der Nachweis des Bestehens erbracht werden.
- 3 vergleichbare Referenzen zur Auftragsleistung
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Schwedt/Oder für die mitverwaltete Gemeinde Pinnow
Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen. § 55 Abs. 2 VgV findet Anwendung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RVC5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu