Beschaffung von Raumluftfiltern für Schulen und Kitas Referenznummer der Bekanntmachung: LEO-2022-0040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Raumluftfiltern für Schulen und Kitas
Beschaffung von Raumluftfiltern für Schulen und Kitas
Raumluftfiltergeräte für Raumgröße A (mit ca. 65-70 m²)
71229 Leonberg
Lieferung von 52 Raumluftfiltergeräten für Räume mit ca. 65-70m²
./.
Raumluftfiltergeräte für Raumgröße B (mit ca. 45 m²)
71229 Leonberg
Lieferung von 17 Raumluftfiltergeräten für Räume mit ca. 45m²
./.
Raumluftfiltergeräte für Raumgröße C (bis ca. 30 m²)
71229 Leonberg
Lieferung von 13 Raumluftfiltergeräten für Räume bis ca. 30m²
./.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Raumluftfiltergeräte für Raumgröße A (mit ca. 65-70 m²)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elchingen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Raumluftfiltergeräte für Raumgröße B (mit ca. 45 m²)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Raumluftfiltergeräte für Raumgröße C (bis ca. 30 m²)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elchingen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberüht,,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.