Lieferung und Montage von interaktiven Anzeigegeräten incl. Software und Pylonensysteme Referenznummer der Bekanntmachung: EP BB OV 09/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von interaktiven Anzeigegeräten incl. Software und Pylonensysteme
Lieferung, Montage , Wartung sowie Support von interaktiven Anzeigegeräten incl. Software und Pylonensysteme für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Strausberg
15344 Strausberg Schulen in Trägerschaft der Stadt Strausberg. Die Lieferung soll an folgende Schulen erfolgen:
Hegermühlen-Grundschule, Hegermühlenstr. 8, 15344 Strausberg
Grundschule Am Annatal, Am Annatal 64, 15344 Strausberg
Vorstadt-Grundschule, Heinrich-Dorrenbach-Str. 1, 15344 Strausberg
Lise-Meitner-Oberschule, Am Kieferngrund 5, 15344 Strausberg
Anne-Frank-Oberschule, Peter-Göring-Str. 24, 15344 Strausberg
Grundschule Am Wäldchen, Otto-Grotewohl-Ring 69, 15344 Strausberg
Die Stadt Strausberg beschafft im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schule 2019 - 2024 interaktive Displays für Schulen in Trägerschaft der Stadt Strausberg. Insgesamt sollen vier Grundschulen und zwei Oberschulen einheitlich mit interaktiven Displayboards sowie Pylonensystemen ausgestattet werden.
Die Ausschreibung umfasst u.a.:
* Anlieferung, Aufbau und Inbetriebnahme der interaktiven Displays und der Halterungen
* Vollumfängliche Verkabelung inkl. aller benötigter Kabel für die Installation
* Aufbau und Justierung der Pylonensysteme
* Aufspielen von Software
* Funktionstestung
* Entsorgung des Verpackungsmaterials
weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung von ca. 112 Stück (geschätzte Abnahmemenge) interaktive Displayboards. Die tatsächliche Beschaffungsmenge richtet sich nach den schulischen Anforderungen sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit .
Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg - auch für Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen - geführt. Hierzu ist der Button "Kommunikation" zu nutzen.
Bieteranfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich bis spätestens zum 09.05.2022 an die Vergabestelle zu stellen.
Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6RVHX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gem. §§ 160 ff GWB wird hingewiesenn, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlauf hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."