Neubau einer 4-Feld-Sporthalle (3 + 1) in Bad Saulgau im Rahmen einer Gesamtvergabe
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Saulgau
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-saulgau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbd-beratung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 4-Feld-Sporthalle (3 + 1) in Bad Saulgau im Rahmen einer Gesamtvergabe
Die Stadt Bad Saulgau plant den Neubau einer 4-Feld-Sporthalle (3+1) im Rahmen einer ganzheitlichen Vergabe (Gesamtvergabe) schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, Abbruchleistungen und die Wartung für die Sporthalle innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen zu erbringen. Der Auftraggeber führt dazu ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 2 VOB/A durch.
88348 Bad Saulgau
Planung und schlüsselfertige Errichtung einer normgerechten 3-Feld-Sporthalle (ca. 2.100 m² Nutzungsfläche) sowie einer normgerechten 1-Feld-Sporthalle (ca. 700 m² Nutzungsfläche) einschließlich Herrichten der jeweiligen Außenanlagenflächen. Zum Leistungsumfang gehört ebenfalls der Teil-Rückbau und die Entsorgung der sich auf dem Baufeld befindlichen ABC-Halle (3-Feld-Sporthalle) unter Beachtung der vorhandenen Schadstoffe. Ein Teil der ABC-Halle (Anbau), der als Jugendhaus genutzt wird, ist während der Baumaßnahme zu sichern, zu erhalten, dass zukünftig eine Weiternutzung möglich ist.
Das Projekt soll im Gebäudestandard KfW 55 errichtet werden (es wird erwartet, dass der gesetzliche Standard sich zum 1.1.2023 erhöht).
Die Wahl der Bauweise obliegt dem Auftragnehmer. Lediglich Systembaulösungen aus Containern werden ausgeschlossen.
Die Stadt Bad Saulgau wird einen Zuschuss aus der Sportstättenförderung des Landes Baden-Württemberg einsetzen wollen.
Die Stadt behält sich die Einbindung weiterer Fördermittel (wie zum Beispiel die BEG-Förderung der KfW und deren Nachfolgeprodukte; oder Fördermittel aus dem Ausgleichstock) vor.
Die Vergütung erfolgt über Abschlagszahlungen.
Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Abbruch- und Bauleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerberformblatt für den Teilnahmewettbewerb beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Matrix zur Punktevergabe für den Teilnahmewettbewerb kann neben dem Bewerberformblatt und der Bewerberinformation mit allgemeinen Hinweisen und den Zuschlagskriterien für die Wertung der Angebote von der unter Ziffer I.3) genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Die Angaben der unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) eingereichten Eignungskriterien gehen mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein:
Auswahlkriterien für den Bewerber/Bauunternehmen (A3 bis A5) mit insgesamt 60% (bzw. 600 Punkte) besteht aus:
- A3 mit 5% (50 Punkte),
- A4 mit 15 % (150 Punkte),
- A5 mit 40 % (400 Punkte).
Auswahlkriterien für den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro (B4) mit 40 % (bzw. 400 Punkte).
Die Vergabestelle erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Maximal sind 1.000 Punkte möglich. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der Datei „TWB Matrix.pdf“ beschrieben. Die Kriterien für den Teilnahmewettbewerb sind nachstehend beschrieben.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Die Matrix zur Benotung der Angebote, eine Bewerberinformation sowie ein Bewerberformblatt im PDF- und Word-Format sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar. Zu den Unterlagen gehört auch das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, das Bewerber anstelle der geforderten Eigenerklärungen ausfüllen und einreichen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2. Entwurfsverfasser/Architekturbüro (B) abzugeben.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Bewerber: A1, A2, A3, A4,.
Bauunternehmen: A1, A2, A3, A5,.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Folgende Nachweise und Erklärungen können nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen werden: A1, A2, A4 bzw. B1, B2. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 12 Monate sein darf.).
B) für den Entwurfsverfasser /Architekturbüro:
B1. Nachweis des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer);
B2. Verpflichtungserklärung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers zur Übernahme von Teilleistungen.
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers/ Bauunternehmens,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (maximal 50 Punkte):
Wer im Durchschnitt unterhalb von 5 Mio. € pro Jahr liegt, erhält Null Punkte. Der Bewerber wird nicht ausgeschlossen.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
- 50 Punkte: ≥ 25 Mio. € pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- 25 Punkte: ≥ 12,5 bis < 25 Mio. € pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- 10 Punkte: ≥ 5 Mio. € pro Jahr im Durschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
B) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
B3. Eigenerklärungen des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
- dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist bzw. sind.
B4. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/ Architekturbüros, nicht älter als 12 Monate.
A4. Referenzen zu Projekten mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (z.B. Sporthalle(n), mehrgeschossige Wohnbauten, Schulgebäude, Verwaltungsbauten, Labore, Krankenhäuser, Theater sowie Konzerthallen), bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/ Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer agierte; Referenzzeitraum ab 2014 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A).
Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind.
Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Vertragsvolumen (netto), Umfang der Leistungen. Ist die Vergleichbarkeit hinsichtlich Umfang der Leistungen oder Vertragsvolumen nicht gegeben (keine Punkte in der jeweiligen Kategorie), erhält die Referenz insgesamt 0 Punkte.
Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet.
Es werden maximal 150 Punkte vergeben.
Je Referenz werden max. 50 Punkte vergeben.
Die Punktevergabe erfolgt je Referenz wie folgt (max. 50 Punkte):
- Umfang der Leistungen (max. 20 Punkte):
20 Punkte: Planung, Bau, Wartung und Einregelung als Totalunternehmer aus einer Hand.
15 Punkte: Planung und Bau als Totalunternehmer aus einer Hand.
10 Punkte: Bauleistung als Generalunternehmer aus einer Hand.
- Vertragsvolumen pro Projekt (netto) (max. 20 Punkte):
20 Punkte: ≥ 7 Mio. €.
15 Punkte: ≥ 3,5 bis < 7 Mio €.
10 Punkte: ≥ 2 bis < 3,5 Mio. €.
- Öffentlicher Auftraggeber (max. 5 Punkte): 5 Punkte: Wenn: Ja.
- nachhaltige/energieoptimierte Bauweise: (max. 5 Punkte): 5 Punkte: Wenn: Ja.
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A5. Referenzen über fertiggestellte Sporthallen oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen, dazu zählen u.a. mehrgeschossige Wohnbauten, Schulgebäude, Verwaltungsbauten, Labore, Krankenhäuser, Theater sowie Konzerthallen; Referenzzeitraum ab 2014 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A).
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276, Beschreibung der Aufgabenstellung, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen. Ist die Vergleichbarkeit hinsichtlich der Art des Gebäudes, der Baumaßnahme oder Baukosten nicht gegeben (keine Punkte in der jeweiligen Kategorie), erhält die Referenz insgesamt 0 Punkte.
Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind gewünscht.
Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet.
Es werden maximal 400 Punkte vergeben.
Je Referenz werden max. 80 Punkte vergeben.
Die Punktevergabe erfolgt je Referenz wie folgt (max. 80 Punkte):
- Art der Gebäudenutzung (max. 20 Punkte):
20 Punkte: Sporthalle (n).
10 Punkte: vergleichbare Gebäude.
- Art der Baumaßnahme (max. 15 Punkte):
15 Punkte: Neubau.
10 Punkte: Sanierung/Umbau/Erweiterung.
- Baukosten (netto) KG 200 bis 700 nach DIN 276 pro Projekt:
20 Punkte: ≥ 7 Mio. €.
15 Punkte: ≥ 3,5 bis < 7 Mio. €.
10 Punkte: ≥ 2 bis < 3,5 Mio. €.
- Sporthallenkomplex (mehrere Sporthallen), max. 10 Punkte: 10 Punkte: Wenn: Ja.
- Öffentlicher Auftraggeber (max. 5 Punkte): 5 Punkte: Wenn: Ja.
- nachhaltige/energieoptimierte Bauweise: (max. 10 Punkte): 10 Punkte: Wenn: Ja.
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B) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
B5. Referenzen des vorgesehenen Entwurfverfassers/Architekturbüos für realisierte Sporthallen oder Gebäuden mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad, dazu zählen u.a. mehrgeschossige Wohnbauten, Schulgebäude, Verwaltungsbauten, Labore, Krankenhäuser, Theater sowie Konzerthallen; Referenzzeitraum ab 2014 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A).
Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn die Leistungsphasen 3 bis 5 der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach HOAI persönlich erbracht wurden und wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten (netto) KG 200-600 nach DIN 276. Ist die Vergleichbarkeit hinsichtlich Art der Gebäudenutzung oder Baukosten nicht gegeben (keine Punkte in der jeweiligen Kategorie), erhält die Referenz insgesamt 0 Punkte.
Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet.
Es werden maximal 400 Punkte vergeben.
Je Referenz werden max. 80 Punkte vergeben.
Die Punktevergabe erfolgt je Referenz wie folgt (max. 80 Punkte):
- Art der Gebäudenutzung (max. 30 Punkte):
30 Punkte: Sporthalle(n).
20 Punkte: Grundschulen, weiterführende Schulen, Berufsschulen, sonstige Bildungsbauten einschl. Kitas.
10 Punkte: andere Gebäude mit vergleichbarem planerischen Anspruch (Honorarzone > 2, HOAI).
- Baukosten (netto) KG 200 bis 700 nach DIN 276 pro Projekt:
25 Punkte: ≥ 7 Mio. €.
20 Punkte: ≥ 3,5 bis < 7 Mio. €.
15 Punkte: ≥ 2 bis < 3,5 Mio. €.
- erbrachte Leistungsphasen nach HOAI: max. 8 Punkte:
3 Punkte: Wenn Leistungsphase 1-2 erbracht wurde (Wenn: Ja).
5 Punkte: Wenn Leistungsphase 6-8 erbracht wurde (Wenn: Ja).
- Sporthallenkomplex (mehrere Sporthallen), max. 6 Punkte: 6 Punkte: Wenn: Ja.
- Öffentlicher Auftraggeber (max. 6 Punkte): 6 Punkte: Wenn: Ja.
- nachhaltige/energieoptimierte Bauweise: (max. 5 Punkte): 5 Punkte: Wenn: Ja:
Zu Kriterium A4:
- mindestens eine vergleichbare Referenz als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer, sonst Ausschluss
Zu Kriterium B5:
- mindestens eine vergleichbare Referenz zu Sporthallen oder Bildungsbauten, sonst Ausschluss
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 3 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen im PDF-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 12 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 12 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise, werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 15.000 € brutto. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 5.000 € brutto gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]