Lieferleistung Verpflegung Mensa Schulzentrum an der Hardt- u. Realschule ab dem Schuljahr 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 5/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Durmersheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.durmersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferleistung Verpflegung Mensa Schulzentrum an der Hardt- u. Realschule ab dem Schuljahr 2022/2023
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Lieferleistung von Mittagsverpflegung für die „Mensa Schulzentrum Hardt- und Realschule“ (nachfolgend Mensa Schulzentrum) in Durmersheim zu schließen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung der Mensa Schulzentrum in Durmersheim mit der Mittagsverpflegung. Ziel ist ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot mit einer nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Küche zu marktüblichen Preisen in einer guten Qualität bereit zu stellen. Alle vom AN geschuldeten Leistungen sind von ihm in den Durchschnittspreis pro Menü einzupreisen und verbindlich anzubieten gemäß dem Angebotsblatt. Der Preis pro Menü gemäß dem verbindlichen Angebot ist ein Fixpreis über die vollständige Vertragslaufzeit. Tritt eine nachhaltige wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein, so wird der Preis pro Menü netto gemäß der Anlage Angebotsblatt des verbindlichen Angebotes des Bieters den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen wie folgt angepasst: Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Stand im Monat Juli 2022 um mehr als 5 Prozent, so verändert sich auch der Preis pro Menü netto in demselben prozentualen Verhältnis. Die erste Anpassung findet hierbei frühestens mit Wirkung für den 01.09.2024 statt. Der neue Preis pro Menü netto wird dann zum 01.09.2024 wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden. Eine erneute Anpassung findet statt, wenn sich der Preisindex seit der letzten Anpassung um mindestens 5 Prozent verändert hat. Maßgeblich ist der Monat, der bei der vorausgegangenen Anpassung zugrunde gelegt wurde. Der neue Preis pro Menü netto wird jeweils zum 01.09. wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden. Die Mittagsverpflegung besteht aus täglich zwei Menülinien.Menülinie 1, Mischkost, orientiert sich an den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen (5. Auflage 2020) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. - in der Folge kurz DGE-Menü genannt - und kann Fleisch oder Fisch enthalten. Menülinie 2 ist verpflichtend ovo-lacto-vegetarische Kost und orientiert sich an den Mengen der „Orientierungshilfe für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung“.Da die Schülerinnen und Schüler eine breite Auswahlmöglichkeiten haben sollen, dürfen sich die Menülinien 1 und 2 nicht nur in einer Komponente unterscheiden, sondern sind als komplett eigenständige Menülinien anzubieten. Eine Menülinie setzt sich zusammen ausa) einer eiweißreichen Komponente wie Fleisch oder Fisch (Menülinie 1)b) einer Stärkekomponentec) einer Gemüsekomponente oder einem Beilagensalat oder Rohkostd) einem Dessert. Dessert, sofern nicht bereits verzehrfähig wie Stückobst o.ä., und Beilagensalat werden in Mehrweggeschirr, z.B. Porzellan gereicht und von den Schülern grundsätzlich aus dem Selbstbedienungsbuffet entnommen. Die Portionierung von Dessert und Beilagensalaten übernimmt das Küchenpersonal des AG. Der AN liefert Salatdressing separat vom Salat verpackungssparend in Gastronorm-Behältern an. Das Dressing wird von den Schülern am Selbstbedienungsbuffet entnommen. Ist das Hauptgericht eine Süßspeise, ist dazu eine Suppe anzubieten. Im ovo-lacto-vegetarischen Menü ist über eine geschickte Kombination der Speisekomponenten, Abwechslung bei den Getreideprodukten sowie den Einbau von Nüssen und Hülsenfrüchten (Orientierung am Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen – kurz QSVS) für eine hohe biologische Wertigkeit des Eiweißes im Gericht zu sorgen. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Soweit als Option vom AG beauftragt, ist es des Weiteren Aufgabe des AN, für das Gemeinde-Küchenpersonal der Mensa Schulzentrum regelmäßige Hygieneschulungen inkl. Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz (bedarfsorientiert, bis zu 2 Mal jährlich) sowie Schulungen zu wechselnden Themen (wie z.B. Speiseplangestaltung) anzubieten. Bitte stellen Sie Ihr Schulungsangebot auf einem separaten Beiblatt einschließlich der anfallenden Kosten für die Schulungen kurz dar (maxi-mal 1 DIN A4- Seite). Die angebotene optionale Leistung ist nicht Gegenstand der Wertung. Es besteht ferner kein Anspruch des AN gegenüber dem AG auf Beauftragung der optionalen Leistung.
Das Schulzentrum nutzt aktuell das Bestell- und Abrechnungssystem Casys School der Firma Cocon Digital Services. Die Übermittlung der Bestellungen und der Informationen für die Abrechnung erfolgt über Listen, die von diesem System erstellt und an den AN übermittelt werden. Der AG vermittelt bei Bedarf den Kontakt zu einem Ansprechpartner der Fa. Cocon Digital Services, der weitere Informationen (auch zum Ablauf, zu den Dateiformaten für die Listen etc.) zur Verfügung stellen kann.
Aktuell werden alternative Bestell- und Bezahlsysteme geprüft, die zukünftig zum Einsatz kommen sollen. Der AN gibt hierfür ein optionales Angebot ab. Unabhängig davon ist der AN verpflichtet, die Abwicklung des Bestell- und Bezahlsystems entsprechend des Systems durchzuführen, für das sich der AG schlussendlich entscheidet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 76356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.