16-030 HM Klinikum Passau - Erweiterungsbau Nordost (6. BA HM) 3060 Gebäudeautomation HM Referenznummer der Bekanntmachung: 16-030-3060-01 Gebäudeautomation Automationsebene HM
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
16-030 HM Klinikum Passau - Erweiterungsbau Nordost (6. BA HM) 3060 Gebäudeautomation HM
16-030 HM-Klinikum Passau - Erweiterungsbau Nordost (6. BA, Hauptmaßnahme)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
10 St Automationsschwerpunkt (ASP) mit Feldgeräten und Leistungsteilen
2.500 St Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen
1.600 St Gemeinsame Ein-/Ausgabefunktionen
42.000 m Kabel- und Leitungen für Gebäudeautomation mit Verlegesysteme
1.200 m Kabeltragesysteme / Kabelrinnen
Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Angebot können nur noch elektronisch über die Plattform www.deutsche-evergabe.de abgegeben werden.
Schriftliche Angebote sind NICHT zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Geforderte Mindeststandards für Referenzen und Eignung:
Der Bieter muss Hersteller des angebotenen Automationssystems sein, oder von diesem auf Grundlage von Schulungsnachweisen und einer schriftlichen Bestätigung der Befähigung zur Verwendung der angebotenen Produkte vom Hersteller autorisiert sein. Der Nachweis ist auf Anfrage der Vergabestelle vorzulegen.
Der Bieter muss den erfolgreichen und mängelfreien Abschluss von mindestens 1 Objekt mit dem angebotenen Automationssystem, mit mindestens gleichem Schwierigkeitsgrad, d. h. Klinikumsobjekt und im Vergleich zum ausgeschriebenen Objekt mindestens dem halbem Umfang (d. h. Summe der ausgeführten physikalischen und gemeinsamen Ein-/Ausgabefunktionen beträgt mind. 2000 Stück) innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen. Der Nachweis ist auf Anfrage der Vergabestelle vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die vorgelegten Nachweise durch Nachfrage bei den beteiligten Auftraggebern bzw. Organisationen aufzuklären. Mit Abgabe seines Angebotes wird dazu seitens des Bieters die uneingeschränkte Zustimmung erteilt.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen, nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.