Ausschreibung eines Rasterelektronenmikroskopes (REM/EX) Referenznummer der Bekanntmachung: titv 06-01/2022 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.titv-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Rasterelektronenmikroskopes (REM/EX)
Ausschreibung eines Rasterelektronenmikroskopes (REM/EX)
Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e. V., Messraum der Chemischen Analytik (Raum 330), Zeulenrodaer Straße 42, 07973 Greiz/Deutschland
Ausschreibung eines Rasterelektronenmikroskopes (REM/EX)
Zahlungsbedingungen:
- 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 70 % Schlusszahlung nach Leistungserbringung durch den Auftragnehmer und erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber
- Eine Bankbürgschaft der Hausbank des Bieters über den Gesamtbetrag der Anzahlung ist zwingend zusammen mit dem Angebot einzureichen (Anlage zum Angebot); ohne eine solche Bankbürgschaft können von der Vergabestelle keine Anzahlungen geleistet werden.
Lieferbedingungen:
- Lieferung einschließlich Transport, Verpackung, Gefahrtragung und Entladen am Sitzort des Auftraggebers in den Messraum der Chemischen Analytik - Raum 330 (DPU Greiz)
- Anlieferung nur mit LKW bis max. 7,5 Tonnen ohne Anhänger, absenkbare Ladebordwand
- Gerätetorso und Peripherie muss staplergerecht transportierbar sein
- Anschlagpunkte müssen ausgewiesen sein
- Das Liefermaß des gelieferten Gerätes bzw. der einzelnen Geräteelemente inklusive Transportverpackung darf jeweils die Maße Länge/Breite/Höhe 2,50 m * 2,00 m * 1,90 m nicht überschreiten; beim Gewicht gilt eine Beschränkung von maximal 1.800 kg je Transportstück.
Lieferadresse:
Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e. V.
Messraum der Chemischen Analytik (Raum 330)
Zeulenrodaer Straße 42, 07973 Greiz/Deutschland
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden
- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt
(https://pq-abst.de) bzw. AVPQ (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder Vorlage folgender Einzelnachweise:
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
oder
- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen
Der Bieter erklärt in frei gewählter Form, dass
- die Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt sind,
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind und
- der Betrieb gegen Unfall versichert ist (Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft)
- Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die Deckungshöhen sowie die
versicherten Risiken ergeben)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ / ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung in Textform zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise, mit Ausnahme der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, lediglich von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Nachunternehmer ist die Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen ausgefüllt und in Textform einzureichen.
- Vorlage einer Referenzliste über mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Lieferungen, in den letzten 3 Jahren, unter Nennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners und seiner Telefonnummer
- Erklärung Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
Abschnitt IV: Verfahren
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).