Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial und Zubehör - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SC-153-PL-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial und Zubehör - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SC-153-PL-2022
Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial und Zubehör
Rostock
Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial und Zubehör
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV iVm. §§ 122 ff GWB
- Erkärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Unbedenklichkeit)
- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder anderer Nachweis über erlaubte Berufsausübung
- Bietererklärung zum VgG M-V (Verpflichtungserklärung des Bieters zur Einhaltung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug zu Russland)
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist abgeschlossen oder wird bei Zuschlagserteilung in angegebener Höhe abgeschlossen
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung":
- Erklärung über das Vorhandensein einer Abholstelle im Umkreis von 15 km von Rostock
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten Download unter der Vergabeplattform https:// portal.evergabemv.de/E18531856 zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierform versendet.
2. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
3. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
5. Bieteranfragen sind rechtzeitig über das Vergabeportal unter: https://portal.evergabemv.de/E18531856 zu stellen, so dass diese bis spätestens zum 26.07.2022 beantwortet werden können.
6. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. der Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerüft werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.