Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 3 - 9, stufenweise für die Generalsanierung und Umbau zum Verwaltungsgebäude Marktplatz 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hechingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 3 - 9, stufenweise für die Generalsanierung und Umbau zum Verwaltungsgebäude Marktplatz 2
Das Gebäude Marktplatz 2, eh. Hofapotheke, ein prägnantes und stadtbildprägendes Gebäude am Marktplatz, steht seit vielen Jahren leer. Im Rahmen einer Zwangsversteigerung konnte die Stadt Hechingen das Gebäude erwerben.
Mit dem Erwerb des Gebäudes Marktplatz 2, war die Zielsetzung verbunden eine Bau- und Nutzungskonzeption zu entwickeln unter Einbeziehung des Grundstücks Marktstraße 1. Im Jahre 2019 konnte die Stadt ebenfalls das seit Jahren brachliegende Grundstück Marktstraße 1 in ihren Besitz bringen, so dass eine Überplanung und Erarbeitung einer Nutzungskonzeption für beide Liegenschaften möglich wurde. Beide Liegenschaften befinden sich im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets Oberstadt.
Erste Planungsüberlegungen hatten zum Inhalt, das zwischenzeitlich unter Denkmalschutz gestellte Gebäude Marktplatz 2, eh. Hofapotheke, durch einen Erschließungsbau mit dem Gebäude Marktstraße 1 zu verbinden. Der Zwischenbau beinhaltet das Treppenhaus sowie eine Aufzugsanlage als barrierefreie Erschließung und kann von beiden Gebäuden gleichermaßen genutzt werden. Die beiden Gebäude verfügen somit zwar über eine gemeinsame barrierefreie Erschließung, sind aber in Nutzung und Betrieb voneinander unabhängig und können auch eigentumsrechtlich getrennt behandelt werden.
Die Grundstücke Marktplatz 2 (eh. Hofapotheke) und Marktstraße 1 sind bei der baulichen Entwicklung als baulich-räumliche Einheit zu betrachten und in der architektonischen Ausformulierung aufeinander abzustimmen.
Vorgesehen ist, dass das denkmalgeschützte Gebäude Marktplatz 2 im Eigentum der Stadt Hechingen verbleibt, denkmalgerecht saniert und einer öffentlichen Nutzung zugeführt wird. Das Grundstück Marktstraße 1 soll an einen Investor, mit der Vorgabe der zeitgleichen Bebauung, veräußert werden.
Hechingen
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 3 - 9.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Die Machbarkeitsstudie und der darauf gefasste Beschluss des Gemeinderats sind für die weitere Planung zwingend zu beachten.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise wie folgt zu beauftragen:
Die LPH 3 + 4 werden nach Verfahrensende beauftragt.
Nach der Fördermittelzusage, der Erteilung des Baubeschlusses und der erteilten Baugenehmigung ist beabsichtigt die LPH 5-7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisses wird die LPH 8 beauftragt.
Die LPH 9 wird nach Abnhame der LPH 8 beauftragt.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 3 - 9, stufenweise für die Generalsanierung und Umbau zum Verwaltungsgebäude Marktplatz 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donaueschingen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78166
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.07.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.