Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 Lph 1 bis 9 und Bauleitplanung nach Teil 2, Abschnitt 1 HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: SG I/6 2022-007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 Lph 1 bis 9 und Bauleitplanung nach Teil 2, Abschnitt 1 HOAI 2021
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber plant die Erweiterung der Toppler-Grundschule in Rothenburg ob der Tauber. Gegenstand dieses Verfahrens waren die Leistungen zur Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 Leistungsphasen 1 bis 9 und Bauleitplanung nach Teil 2, Abschnitt 1 HOAI 2021.
Toppler-Grundschule Topplerweg 15 91541 Rothenburg ob der Tauber
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber möchte die Toppler-Grundschule in Rothenburg ob der Tauber erweitern. Das genaue Raumprogramm muss noch entwickelt und hinsichtlich der Förderfähigkeit mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden, wobei sich der aktuelle Raumbedarf wie folgt darstellt:
4 Klassenzimmer + Gruppenräume
1 Raum für Sozialpädagogin (soziale Angebote sind wesentlicher Bestandteil der Schule)
1 Raum für Förderlehrer
1 Raum für Konrektorin
1 Therapieraum (Der Landkreis Ansbach ist der einzige inklusive Region Mittelfranken. In diesem Rahmen ist die Vernetzung von Institutionen erforderlich)
Zusätzliche Ressourcen für Mensa (ab 2025 voraussichtlich verbindlicher Ganztagesplatz)
Zusätzliche Räume für Offenen Ganztag (ab 2025 voraussichtlich verbindlicher Ganztagesplatz)
Der Anbau soll auf einem neben der Schule situiertem Grundstück realisiert werden, auf dem aktuelle kein Baurecht besteht, so dass eine Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans erforderlich wird, die ebenfalls durch den zu beauftragenden Objektplaner begleitet werden soll. Im Umfeld der Baumaßnahme befinden sich Gebäude mit Denkmalschutzanforderungen, so dass von einer sensiblen Einfügung des Ausbaus und Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde ausgegangen werden muss.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zur Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 Leistungsphase 1 bis 9 und Bauleitplanung nach Teil 2, Abschnitt 1 HOAI 2021. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Anzubieten sind sämtliche Grundleistungen sowie Besondere Leistungen: Zuarbeit zum Verwendungsnachweis durch den Objektplaner (Führen aller Kosten nach Vorgabe Förderstelle, sachlicher Bericht etc.), Abstimmung und Erarbeiten eines förderfähigen Raumprogramms (Abstimmung mit Förderstelle). Die Planer haben spätestens zur Übergabe für das Gebäude und die technischen Anlagen einen ausführlichen und allgemeinverständlichen Gebäudebetriebsordner anzufertigen. Jour-fixe-Protokolle sind im Rahmen der Koordinierungspflicht durch den Objektplaner zur fertigen und stellen keine besondere Leistung dar. Die Teilnahme des Auftragnehmers an Erläuterungs- und Erörterungsterminen ist im Grundhonorar enthalten z. B. Termine mit dem Stadtrat, Fachplanern usw.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 Lph 1 bis 9 und Bauleitplanung nach Teil 2, Abschnitt 1 HOAI 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.gkt-architekten.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YARR26M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.