Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden der Gemeinde Jork Referenznummer der Bekanntmachung: 125967-2022-DE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jork
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21635
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jork.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden der Gemeinde Jork
Die Gemeinde Jork hat die Unterhalts- und Grundreinigung für Schulen, Sporthallen, Feuerwehren und weitere öffentliche Gebäude in einem offenen Verfahren gemäß § 15 VgV vergeben.
Die Gesamtfläche der Unterhalts- und Grundreinigung beträgt 12.920,48 m²
Jork
Unterhalts- und Grundreinigung den Gebäuden:
Verwaltungsgebäude Osterjork 5‐7: 634,92 m²
Tourist‐Info: 153,84 m²
Gemeindebücherei: 268,74 m²
Sporthalle Schulzentrum: 2.371,99 m²
Turnhalle Schützenhofstraße: 439,45 m²
Festhalle Schützenhofstraße: 915,14 m²
Jugendzentrum: 149,64 m²
Grundschule Am Westerminnerweg:2.802,19 m²
Grundschule Ladekop: 783,10 m²
Archiv: 103,15 m²
Feuerwehr Ladekop: 118,00 m²
Sporthalle Wetternweg: 1.842,51 m²
Grundschule Este (Turnhalle / Sportlerheim): 662,32 m²
Toilette Friedhof Estebrügge: 6,33 m²
Feuerwehr Borstel: 208,50 m²
Feuerwehr Moorende: 34,00 m²
Feuerwehr Königreich: 77,40 m²
Feuerwehr Hove: 65,00 m²
Gesamt: 12.920,48 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.