HSF Neubau Laborgebäude - VE07 Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 820-14 HSF VE07 Rohbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HSF Neubau Laborgebäude - VE07 Rohbau
Neubau Laborgebäude Hahn-Schickard-Gesellschaft in 79110 Freiburg - Rohbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Entwurf sieht ein 4-geschossiges Gebäude (inkl. 1 UG) mit ca. 6.120 m² Nutzfläche vor. Das Gebäude ist als rechteckiger Flachdachbaukörper mit zwei innenliegenden Lichthöfen ausgebildet.
Übergeordnetes, Erdarbeiten, Tragschicht, Grundleitungen und Schächte, Oberflächenabdichtung, Dämmung, Maurerarbeiten, Stahlbetonarbeiten in situ, Stahlbeton TGA-Komponenten, Betonfertigteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7612080
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.