Kornhaus Kempten – Umbau, Modernisierung und Instandsetzung Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten (Allgäu) - HDWN Brandbekämpfungsanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Kornhaus Kempten – Umbau, Modernisierung und Instandsetzung Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten (Allgäu) - HDWN Brandbekämpfungsanlage
Hochdruck-Wassernebel-Brandbekämpfungsanlage im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal).
Kempten (Allgäu)
Neueinbau einer Hochdruck.Wassernebel-Brandbekämpfungsanlage im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal)
— 1 St. Löschzentrale mit 8 m3 Vorratsbehälter,
— 1 St. Hochdruckpumpenmodul mit Gasantrieb (Druckluft oder Stickstoff) für Förderstrom ca. 150 l/min bei Gesamtförderhöhe ca. 90 bar,
— 7 St. Bereichsventile,
— 202 St. Hochdruck-Feinsprüh-Sprinkler,
— 790 m Rohrleitungen V4A, 12 mm bis 38 mm,
— 24 St. Spülanschlüsse.
Für Bauteile- und Konstruktionen mit Anforderungen an Brandschutz-, Schallschutz-, etc sind Prüfzeugnisse und Errichterbescheinigungen vorzulegen.
Bei Brandschutzbauteilen ist der fachgerechte Einbau jeder Abschottung eindeutig- und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die anerkannten Regeln der Technik im Ausführungsland Bayern sind zu beachten.
Die Ausführung der Arbeiten erstreckt sich voraussichtlich über einen Zeitraum von ca. 15 Monaten.
Wegen komplexer Abhängigkeiten kann eine kontinuierliche Abwicklung nicht vorausgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Ein erfolgloses nicht offenes Verfahren wurde aufgehoben. Die Bauleistungen können nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmerausgeführt werden.
Grund: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland