Büro- und Raummöblierungen (ohne Schreinermöblierung) im Gebäude 079.02, 2. OG - Kinder- und Jugendpsychiatrie (Umbau und Sanierung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022HTR000027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-erlangen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.uk-erlangen.de/organisation/zentrale-vergabestelle/
Abschnitt II: Gegenstand
Büro- und Raummöblierungen (ohne Schreinermöblierung) im Gebäude 079.02, 2. OG - Kinder- und Jugendpsychiatrie (Umbau und Sanierung)
Büro- und Raummöblierungen (ohne Schreinermöblierung) -
Umbau und Sanierung im Gebäude 079.02, 2. OG für Covid19-Behandlungen in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Erlangen, Schwabachanlage 6, 91054 Erlangen
Büro- und Raummöblierungen (ohne Schreinermöblierung) im Rahmen des Umbaues und der Sanierung im Gebäude 079.02, 2. OG für Covid19-Behandlungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Erlangen, Schwabachanlage 6, 91054 Erlangen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büro- und Raummöblierungen (ohne Schreinermöblierung) im Gebäude 079.02, 2. OG - Kinder- und Jugendpsychiatrie (Umbau und Sanierung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.