Gemeinde Wittendörp über das Amt Wittenburg - Planungsleistungen Sanierung Kindertagesstätte "Zwergenparadies" in Dodow, HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Stufenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021990003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenburg
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19243
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-wittenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Wittendörp über das Amt Wittenburg - Planungsleistungen Sanierung Kindertagesstätte "Zwergenparadies" in Dodow, HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Stufenvertrag
Planungsleistungen Sanierung Kindertagesstätte "Zwergenparadies" in Dodow gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-4, Leistungsphasen 5-9 optional, Besondere Leistungen, Stufenvertrag
19243 Wittendörp
Die Basis für das Vorhaben bildet der Kindertagesstättenbedarfsplan für den Landkreis Ludwigslust-Parchim, der für das Amt Wittenburg einen hohen Betreuungsbedarf ausweist. Die Kindertagesstätte Dodow hat dementsprechend eine hohe Auslastung zu verzeichnen. Derzeit ist durch die bestehende Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte eine Betreuung von 55 Kindern möglich. Eine Aufstockung der Kinderanzahl ist für die zukünftige Betriebserlaubnis nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme soll in 2022 ein Fördermittelantrag gestellt werden. Um entsprechend den Förderrichtlinien zu handeln werden die Planungsleistungen getrennt in Leistungsphasen/ Leistungsstufen beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 - 4.
Der Großteil des Gebäudes wurde vermutlich in den 1960er Jahren gebaut und diente in der Zeit bis 2007 als Grundschule. Ab 2007 wird in dem Gebäude die Kindertagesstätte betrieben.
Der Baukörper ist eingeschossig und nicht unterkellert und besitzt ein flach geneigtes Satteldach.
Im Rahmen der Planung ist insbesondere unter Abstimmung mit der Kindergartenleitung eine Anordnung der Räumlichkeiten zu finden, die dem pädagogischen Konzept entspricht. Die notwendigen Flächen sollen zum überwiegenden Teil im Bestandsgebäude nachgewiesen werden. Sollte darüber hinaus ein Flächenbedarf nachgewiesen werden muss über einen untergeordneten Anbau nachgedacht werden.
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
1. Honorar - Wichtung 25%
2. Projektanalyse - Wichtung 20%
3. Qualität der Personalplanung - Wichtung 15%
4. Präsenz vor Ort - Wichtung 10%
5. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit - Wichtung 10%
6. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen - Wichtung 10%
7. Qualität der Kommunikationsplanung - Wichtung 10%
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume der HOAI. Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
Auf Basis der zu erarbeitenden Planung soll ein Fördermittelantrag gestellt werden. In der Förderung sind Mittel der europäischen Union enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rimpel Leifels Architekten
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YRRC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.