Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur - 3. BA Referenznummer der Bekanntmachung: R 4706/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur - 3. BA
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Ladeinfrastruktur für 30 batterieelektrisch angetriebene Busse auf dem Busbetriebshof der Stadtverkehr Lübeck GmbH, Ratekauer Weg 1-7 in 23554 Lübeck (Los 1) und optional 10 weitere Ladepunkte unter dem Vorbehalt der Genehmigung von Fördermitteln (Los 2).
Die vollständige Fertigstellung und Inbetriebnahme sowie Abnahme der Systeme für beide Lose soll bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und anschließende Wartung von Ladeinfrastruktur (SL)
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Ladeinfrastruktur für 30 batterieelektrisch angetriebene Busse auf dem Busbetriebshof der Stadtverkehr Lübeck GmbH, Ratekauer Weg 1-7 in 23554 Lübeck inkl. Erweiterung von Niederspannungsschaltanlagen um Sicherungsabgangsfelder, Kabelverlegung, Errichtung von Aluminium- Traversensystemen inkl. Statik und Tiefbau/Fundamentierung, Erweiterung eines Doppelbodensystems und Anbindung an ein Bestandssystem der Firma Straußberg und Voßding. Die vollständige Fertigstellung und Inbetriebnahme der Systeme ist bis zum 31.12.2022 geplant.
Folgende Komponenten sind zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen:
1. 30 Ladegeräte mit einer Nennleistung von je 150 kW DC-Seitig und dem Steckerstandard CCS 2 und einem Gesamtwirkungsgrad der Ladegeräte von min. 93 %. (Schutzart der Ladegeräte min. IP 44).
2. Aufstellung der Ladegeräte auf einem zu erweiternden Doppelbodensystem innerhalb einer Abstellhalle
3. Kommunikationsschnittstelle der Ladegeräte: ISO15118, OCPP 1.6.
4. Anschluss der Ladegeräte an vorhandenes Lüftungssystem (Rückseitig an den Ladegeräten muss die erwärmte Abluft absaugbar sein).
5. Installation von Abgangsfeldern in bestehenden Niederspannungsschaltanlagen durch Einsetzen von NH-2
Abgangsfeldern mit Sammelschienenanbindung zur Versorgung der Ladeinfrastruktur, Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen von bestehenden Schaltanlagen zu Ladegeräten bzw. von Ladegeräten zu Depotboxen.
6. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten DC- Ladekabeln inkl. Stecker abgehängt an der Traversenkonstruktion.
7. 30 Depotboxen an den jeweiligen Traversenstützen der Ladepunkte installieren, und mit einem abgesetzten Bedienpanel mit LED-Anzeigen und NOT- HALT-Pilztastern ausstatten.
8. Anbindung an ein bestehendes Backend der Firma Straußberg und Voßding GmbH via OCPP 1.6 und VAS nach ISO-15118 mit SPS-Funktionalität zur Programmierung diverser Funktionen, Implementierung von Mess- und Sensoriksystemen. Gängige Kommunikationsschnittstellen (Protokolle aus Industrie/Ethernet etc.) müssen unterstützt werden. Datenarchivierung der Events/Messdaten ist vorzusehen.
9. Anbindung an einen bestehenden IT-Schrank und zum oben beschriebenen Lademanagementsystem als zentraler Ort zur Visualisierung und Programmierung der Systeme, Anbindung an weitere, vorhandene übergeordnete Systeme (Beispiel COSware/Busbetriebshofmanagementsystem).
10. Traversenkonstruktion über 2x2 Busspuren, statische Anbindung an bestehendes Traversensystem inkl. statischer Auslegung der Traverse sowie Fundamente nach Vorgaben (Statischer- und dynamischer Belastung), inkl. Anfahrschutzelemente vor Traverse. Die Traversenhöhe beträgt ca. 4 500 mm und erstreckt sich über Mehrere Reihen auf drei Spuren einer Hallenhälfte und zwei Spuren der anderen Hallenhälfte (Ist-Stand). Es sind Querverbindungen sowie Stützen und Sonderelemente vorzusehen, welche eine Installation innerhalb der Bestandshalle ermöglichen. Alle Arbeiten für die Herstellung, Lieferung und Installation der Einzelfundamente sind einzukalkulieren.
11. Erweiterung des bestehenden Lüftungssystems im direkten Anschlussbereich der Ladegeräte.
technische Kriterien 40 %
Zeitplan
Konzept
Schnittstellenanbindung, Visualisierung und dynamisches Last-/Lademanagement
Lieferzeiten relevanter Komponentengruppen
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und anschließende Wartung von Ladeinfrastruktur (optional)
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Ladeinfrastruktur für 10 batterieelektrisch angetriebene Busse auf dem Busbetriebshof des Stadtverkehr Lübeck analog Los 1.
technische Kriterien 40 %
Zeitplan
Konzept
Schnittstellenanbindung, Visualisierung und dynamisches Last-/Lademanagement
Lieferzeiten relevanter Komponentengruppen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ladeinfrastruktur 3. BA - Los 1+2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projektnummer beim Auftraggeber: R 4706/21.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYRVHB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.