Lieferung und Montage von Büromöbeln für das Polizeipräsidium Unterfranken Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8014-1446/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Büromöbeln für das Polizeipräsidium Unterfranken
Gegenstand des Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung gemäß § 103 Abs. 5 GWB i. V. m. § 21 VgV mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten. Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die bedarfsgerechte Belieferung aller Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Unterfranken mit Büromöbeln aus Standardprogrammen/Möbelserien (Einzelmöbel oder die zimmer- bzw. abschnittsweise Möblierung der Dienststellen). Der Leistungsumfang umfasst neben der Lieferung auch die fachgerechte Montage der Büromöbel sowie die gebrauchsfertige und gereinigte Übergabe (frei von Aufstellungs- und Montagestaub).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung gemäß § 103 Abs. 5 GWB i. V. m. § 21 VgV mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten. Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die bedarfsgerechte Belieferung aller Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Unterfranken (37 Dienststellen an ca. 27 Standorten) mit qualitativ hochwertigen Büromöbeln aus den angebotenen Standardprogrammen/Möbelserien (Einzelmöbel oder die zimmer- bzw. abschnittsweise Möblierung der Dienststellen).
Der Leistungsumfang umfasst neben der Lieferung auch die fachgerechte Montage der Büromöbel sowie die gebrauchsfertige und gereinigte Übergabe (frei von Aufstellungs- und Montagestaub). Der Auftragnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, die Dienststellen auf Wunsch im Vorfeld einer Bestellung auch vor Ort zu beraten, Einrichtungsvorschläge zu erarbeiten und maßgenaue Einrichtungsplanungen zu erstellen. Es ist von insgesamt ca. 30 Beratungen pro Jahr bei den unterfränkischen Dienststellen auszugehen. Sofern Maß- und Sonderanfertigungen wie Wandanschlussblenden und Deckenanschlussblenden sowie die Verblendung von Türöffnungen vorgesehen sind, sind diese vom Auftragnehmer ebenfalls zu fertigen und fachgerecht zu verbauen.
Es wird von ca. 570 Möbelstücken pro Jahr ausgegangen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens sechs Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt maximal vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB (Vordruck 4)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (Vordruck 5)
- Nachweis der Berufsausübung (Vordruck 6)
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck 7)
- Erklärung Bietergemeinschaft (Vordruck 3)
- Referenzen (Vordruck 8)
- Eignungsrelevante Unternehmen (Vordruck 9)
- Unterauftragnehmer (Vordruck 10)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/eignungsrelevante Unternehmen (Vordruck 11)
Referenzen (Vordruck 8): Mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Lieferung und Montage von Büromöbeln mit einem jährlichen Volumen von mind. 500 Möbelstücken
Folgende weiteren Vordrucke/Erklärungen müssen mit dem Angebot vorgelegt werden:
- Angebot (Vordruck 1)
- Angaben zum Bieter (Vordruck 2)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG (Vordruck 12)
- Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit (Vordruck 13)
- Erklärung zu Sanktionsmaßnahmen gegen Russland (Vordruck 14)
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.