Rahmenvereinbarung zu Sachverständigendienstleistungen nach §20 AtG - BGZ Gorleben (BZG, PKA, AZG) Referenznummer der Bekanntmachung: 11-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umwelt.niedersachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY3D97H/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY3D97H
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zu Sachverständigendienstleistungen nach §20 AtG - BGZ Gorleben (BZG, PKA, AZG)

Referenznummer der Bekanntmachung: 11-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz schreibt eine Rahmenvereinbarung zu Sachverständigendienstleistungen nach §20 AtG bzgl. des BGZ Gorleben (BZG, PKA, AZG) aus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Hauptort der Ausführung:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Archivstr. 2 30169 Hannover Erfüllungsorte sind Hannover (Sitz des Auftraggebers) und das sich zwei Kilometer südlich der Gemeinde Gorleben befindliche Brennelemente-Zwischenlager (BZG), das Abfall-Zwischenlager (AZG) sowie die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz schreibt eine Rahmenvereinbarung zu Sachverständigendienstleistungen nach §20 AtG bzgl. des BGZ Gorleben (BZG, PKA, AZG) aus.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nr. 3.1.1 der Eignungsprüfung "Berufshaftpflichtversicherung"

Nachweis - in Form einer Kopie der Versicherungspolice oder einem Bestätigungsschreiben des Versicherers - über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mindestens 25 Millionen Euro je Schadenereignis und -jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder die Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit gewünschter Deckungssumme zugesagt ist. Ein entsprechender Nachweis ist als Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen.

In jedem Kalenderjahr muss als Jahreshöchstleistung mindestens ein Betrag von 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Nr. 3.1.2 der Eignungsprüfung "Jahresumsatz"

Es ist der Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) des Bieters / der Bietergemeinschaft (ohne Unterauftragnehmer) in den letzten drei Geschäftsjahren zu nennen.

Bei einer Bietergemeinschaft sind die Jahresumsätze ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) der Mitglieder der Bietergemeinschaft pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summen jeweils für das Geschäftsjahr einzutragen.

Der Mindestjahresumsatz ohne Umsatzsteuer muss im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro beim Bieter / bei der Bietergemeinschaft (in Summe) vorliegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nr. 3.2.1 der Eignungsprüfung "Referenzen"

Nachweis von mind. drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahren, gerechnet ab Datum der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen, für die Erbringung von Sachverständigendienstleistungen nach § 20 AtG und Nachweis von 15 Referenzprojekten der letzten fünf Jahre für den Bereich der Behälterzulassung.

Nr. 3.3 der Eignungsprüfung "Technische Fachkräfte"

Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Pro Sachgebiet muss jeweils ein hauptverantwortlicher Mitarbeiter eingesetzt werden.

Jeder hauptverantwortliche Mitarbeiter muss einen Vertreter haben. Ein Vertreter kann der hauptverantwortliche Mitarbeiter eines anderen Sachgebietes sein, sofern die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. Ein Vertreter kann eine Vertretung grundsätzlich auch in mehreren Sachgebieten durchführen. Beispielsweise kann ein Vertreter die Vertretung in drei Sachgebieten übernehmen, sofern die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.

Zur Leistungsabdeckung der Sachgebiete sind daher mindestens 8 hauptverantwortliche Mitarbeiter vorzusehen. Bei Unterschreitung der Anzahl von 8 hauptverantwortlichen Mitarbeitern für die Sachgebiete erfolgt ein Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren.

Für die Projektleitung ist ein Hauptverantwortlicher und ein Vertreter einzusetzen. Die Vertretung der Projektleitung kann von einem hauptverantwortlichen Mitarbeiter eines Sachgebietes durchgeführt werden, sofern die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.

Insgesamt müssen mindestens 9 Mitarbeiter (8 technische Fachkräfte und 1 Person für die Projektleitung) vorhanden sein.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die geforderten Referenzen müssen allesamt vorliegen;

Insgesamt müssen mindestens 9 Mitarbeiter (8 technische Fachkräfte und 1 Person für die Projektleitung) vorhanden sein;

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Nr. 4 der Eignungsprüfung "Zertifizierung"

Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit Angebotsabgabe ein gültiges Zertifikat über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements bezüglich des gesamten Prozesses der Gutachtenerstellung, vgl. die Leistungsbeschreibung, (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) vorzulegen.

Das Zertifikat muss von einer nach AkkG akkreditierten nichtstaatlichen Zertifizierungsstelle stammen.

Alternativ ist eine gleichwertige Bescheinigung, die von einer im jeweiligen Mitgliedstaat zuständigen akkreditierten Stelle ausgestellt wurde, vorzulegen.

Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zu führen. Der AG muss durch das vorgelegte Zertifikat / die vorgelegte Bescheinigung in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/07/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

In ca. vier Jahren

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY3D97H

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen und Nachprüfungsverfahren:

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

Zuständig ist die:

Vergabekammer Niedersachsen

beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Informations- und Wartefrist:

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/06/2022

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