Rahmenvereinbarung zu Sachverständigendienstleistungen nach §20 AtG - BGZ Gorleben (BZG, PKA, AZG) Referenznummer der Bekanntmachung: 11-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umwelt.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu Sachverständigendienstleistungen nach §20 AtG - BGZ Gorleben (BZG, PKA, AZG)
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz schreibt eine Rahmenvereinbarung zu Sachverständigendienstleistungen nach §20 AtG bzgl. des BGZ Gorleben (BZG, PKA, AZG) aus.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Archivstr. 2 30169 Hannover Erfüllungsorte sind Hannover (Sitz des Auftraggebers) und das sich zwei Kilometer südlich der Gemeinde Gorleben befindliche Brennelemente-Zwischenlager (BZG), das Abfall-Zwischenlager (AZG) sowie die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz schreibt eine Rahmenvereinbarung zu Sachverständigendienstleistungen nach §20 AtG bzgl. des BGZ Gorleben (BZG, PKA, AZG) aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nr. 3.1.1 der Eignungsprüfung "Berufshaftpflichtversicherung"
Nachweis - in Form einer Kopie der Versicherungspolice oder einem Bestätigungsschreiben des Versicherers - über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mindestens 25 Millionen Euro je Schadenereignis und -jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder die Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit gewünschter Deckungssumme zugesagt ist. Ein entsprechender Nachweis ist als Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen.
In jedem Kalenderjahr muss als Jahreshöchstleistung mindestens ein Betrag von 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Nr. 3.1.2 der Eignungsprüfung "Jahresumsatz"
Es ist der Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) des Bieters / der Bietergemeinschaft (ohne Unterauftragnehmer) in den letzten drei Geschäftsjahren zu nennen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Jahresumsätze ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) der Mitglieder der Bietergemeinschaft pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summen jeweils für das Geschäftsjahr einzutragen.
Der Mindestjahresumsatz ohne Umsatzsteuer muss im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro beim Bieter / bei der Bietergemeinschaft (in Summe) vorliegen.
Nr. 3.2.1 der Eignungsprüfung "Referenzen"
Nachweis von mind. drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahren, gerechnet ab Datum der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen, für die Erbringung von Sachverständigendienstleistungen nach § 20 AtG und Nachweis von 15 Referenzprojekten der letzten fünf Jahre für den Bereich der Behälterzulassung.
Nr. 3.3 der Eignungsprüfung "Technische Fachkräfte"
Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Pro Sachgebiet muss jeweils ein hauptverantwortlicher Mitarbeiter eingesetzt werden.
Jeder hauptverantwortliche Mitarbeiter muss einen Vertreter haben. Ein Vertreter kann der hauptverantwortliche Mitarbeiter eines anderen Sachgebietes sein, sofern die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. Ein Vertreter kann eine Vertretung grundsätzlich auch in mehreren Sachgebieten durchführen. Beispielsweise kann ein Vertreter die Vertretung in drei Sachgebieten übernehmen, sofern die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.
Zur Leistungsabdeckung der Sachgebiete sind daher mindestens 8 hauptverantwortliche Mitarbeiter vorzusehen. Bei Unterschreitung der Anzahl von 8 hauptverantwortlichen Mitarbeitern für die Sachgebiete erfolgt ein Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren.
Für die Projektleitung ist ein Hauptverantwortlicher und ein Vertreter einzusetzen. Die Vertretung der Projektleitung kann von einem hauptverantwortlichen Mitarbeiter eines Sachgebietes durchgeführt werden, sofern die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.
Insgesamt müssen mindestens 9 Mitarbeiter (8 technische Fachkräfte und 1 Person für die Projektleitung) vorhanden sein.
Die geforderten Referenzen müssen allesamt vorliegen;
Insgesamt müssen mindestens 9 Mitarbeiter (8 technische Fachkräfte und 1 Person für die Projektleitung) vorhanden sein;
Nr. 4 der Eignungsprüfung "Zertifizierung"
Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit Angebotsabgabe ein gültiges Zertifikat über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements bezüglich des gesamten Prozesses der Gutachtenerstellung, vgl. die Leistungsbeschreibung, (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) vorzulegen.
Das Zertifikat muss von einer nach AkkG akkreditierten nichtstaatlichen Zertifizierungsstelle stammen.
Alternativ ist eine gleichwertige Bescheinigung, die von einer im jeweiligen Mitgliedstaat zuständigen akkreditierten Stelle ausgestellt wurde, vorzulegen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zu führen. Der AG muss durch das vorgelegte Zertifikat / die vorgelegte Bescheinigung in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In ca. vier Jahren
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY3D97H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Rügen und Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Zuständig ist die:
Vergabekammer Niedersachsen
beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Informations- und Wartefrist:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.