Schließung Gorleben | LOS 1: Verbringung der Halde nach Unter Tage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schließung Gorleben | LOS 1: Verbringung der Halde nach Unter Tage
Es ist beabsichtig, das Bergwerk Gorleben zu schließen. Die Schließung des Bergwerkes Gorleben erfolgt phasen-/los-weise. Die hier ausgeschriebenen Leistungen (LOS 1) behandeln den „Rückbau der Halde und Verfüllen des Grubengebäudes“.
Die Bauleistungen, mit den zugehörigen Planungsleistungen, werden als Gesamtleistung an einen Total Unternehmer (TU) vergeben.
Rottlebener Weg 1, 29475 Gorleben
Bei dem Bergwerk Gorleben handelt es sich um ein ehemaliges Erkundungsbergwerk zur Eignungsfeststellung als mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle. Im Juli 2014 wurde die Erkundung des Standortes Gorleben bis auf weiteres beendet. Seitdem steht das Bergwerk im Offenhaltungsbetrieb, so dass nur noch die beiden Schächte und Teile des Infrastrukturbereiches erhalten werden. Es ist geplant, das Bergwerk Gorleben in absehbarer Zukunft zu schließen. Das Bergwerk Gorleben untersteht dem Bergrecht.
Die Schließung des Bergwerkes Gorleben erfolgt phasen-/los-weise. Die hier ausgeschriebenen Leistungen behandeln den „Rückbau der Halde und Verfüllen des Grubengebäudes“.
Die Bauleistungen, mit den zugehörigen Planungsleistungen, werden als Gesamtleistung an einen Total Unternehmer (TU) vergeben. Hierzu gehören:
- Berauben des Grubengebäudes.
- Anpassungen der Elektrotechnik.
- Anpassung der Infrastruktur unter Tage (insbesondere Bewetterung/Sicherheitseinrichtungen).
- Bereitstellung von Personal zur Sicherstellung der Grubenwehr.
- Abbau und Aufbereitung des Haldenmaterials zur Verbringung in das Grubengebäude.
- Verbringung des Haldenmaterials nach unter Tage und Versetzen des Grubengebäudes.
Wird im Individualvertrag geregelt.
Unmittelbar nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden ausgewählte Bieter zu Informationsgesprächen eingeladen. Es gehen maximal 3 Unternehmen (mit der höchsten Punktzahl gemäß Bewertungskriterien aus dem Formblatt „Ergänzung zum Formblatt 124“) erfolgreich aus dem Teilnahmewettbewerb hervor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
- Referenzen, Darstellung von erbrachten Leistungen / Nachweis der fachlichen Eignung:
Der Bewerber muss zwingend langjährige Erfahrungen aus eigenen planerischen Tätigkeiten und der Realisierung im Bereich der Bergwerkstätigkeiten aufweisen. Der geforderte Sachverstand und die Leistungsfähigkeit sind durch entsprechende Referenzen nachzuweisen.
- Mitarbeiterqualifikationen:
Für das zur Erstellung von Berichten, schriftlichen Ausarbeitungen etc. eingesetzte Personal und das Per-sonal mit Kontakt zum AG (im wesentlichen Projektleiter und Bearbeiterteam) ist ein Nachweis des Sprachniveaus C1 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) zu erbringen, wenn keine schulische und berufliche bzw. universitäre Qualifikation in deutscher Sprache durchlaufen wurde. Die Projektsprache ist Deutsch.
Der AN hat Personal mit nachfolgend aufgeführter Qualifikation nachzuweisen. Die Nachweise sind in Form von Lebensläufen und Referenzen vorzulegen. (Projektleitung und Stellvertretung) - Qualitätsicherung: Nachweis über Zertifizierung gem. DIN-ISO 9001 oder vergleichbar (Ausfüllen der Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement erforderlich).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Angebotserstellung ist eine Ausarbeitung der Genehmigungsunterlagen ("Konzept"), wie in der teilfunktionalen Leistungsbeschreibung beschrieben (Entwürfe, Pläne, Zeichnungen etc.), verbunden. Hierfür wird eine angemessene Entschädigung in Höhe von 50.000 € netto festgesetzt. Diese Entschädigung steht jedem Bieter zu, der ein verbindliches Angebot einreicht, das nicht gem. VOB § 16EU, 16a EU ausgeschlossen werden muss oder ausgeschlossen wird. Der Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, erhält die Entschädigung nicht.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.