Kita Nordstadt - Neubau einer Kindertagesstätte in Holzbauweise Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2022-0100
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Kita Nordstadt - Neubau einer Kindertagesstätte in Holzbauweise
Neubau einer Kita gemäß einer funktionalen Leistungsbeschreibung (KG 300- 400)
Kita Nordstadt, Süntelstrasse, 31785 Hameln
Die Stadt Hameln beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte an der "Süntelstraße" auf dem ehemaligen Linsingenkasernengelände in 31785 Hameln-Nordstadt.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein schlüsselfertiges und funktionsfähiges Gebäude in Holzbauweise, einschließlich der erforderlichen Gründungen. Das Bauwerk soll mit einem hohen Grad an Vorfertigung hergestellt werden und in Elementen / Bauteilen oder als Raumzellen zur Baustelle angeliefert werden.
Alle im Folgenden aufgeführten Planungs- und Bauleistungen sind im Rahmen einer Beauftragung eigenständig zu erbringen. Die Brutto-Gesamtfläche des Gebäudes beträgt etwa 1.980 m2 zzgl. Nebenanlage. Hinsichtlich der Ausführung und Konstruktion des Bauwerks sind die nachfolgend beschriebenen Qualitäten vorgegeben.
Alle nachfolgend beschriebenen funktionalen Anforderungen, Spezifikationen, Eigenschaften, Ausrüstungen und Ausstattungen der Kindertagesstätte müssen einen sicheren und allen öffentlich rechtlichen Vorschriften entsprechenden Betrieb der Einrichtung nach heutigem Wissens- und Gesetzesstand erfüllen. Die Baugenehmigung wurde durch die Bauaufsicht der Stadt Hameln bereits erteilt und liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der Entwässerungsantrag wurde zur Genehmigung eingereicht. Die zur Genehmigung eingereichte Planung samt der daraus resultierenden Auflagen der Baugenehmigung sind durch den Bieter zwingend einzuhalten. Systembedingte abweichende Abmessungen in geringem Umfang sind zu prüfen und nur nach Absprache und Freigabe durch den Auftraggeber möglich.
Bemessungsregeln / Fertigung / Güteüberwachung:
Die Bauelemente sind aus güteüberwachten Materialien zu erstellen. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die frei von Schadstoffen sind, bzw. bei denen die durch die Gesetzgebung vorgebenden Werte in der Gesamtheit der Schadstoffe innerhalb der Grenzwerte liegen. Die gleichen Kriterien gelten auch für die Verarbeitung der Materialien. Bei Überschreitung der Grenzwerte sind evtl. erforderliche Nachbesserungen, bzw. erforderliche Änderungen der Ausrüstung zu Lasten des Auftragnehmers auszuführen. Sämtliche verwendeten Materialien müssen gütegeprüft sein und über ein CE-Zeichen verfügen.
Rahmenkonstruktion (bei Modulbau):
Der AN hat den Nachweis der Zulassung als schweißtechnischer Betrieb nach DIN 18800-7 und 18808 zu erbringen (bei Angebotsabgabe beizufügen). Als verschweißte Stahlkonstruktion sind feuerverzinkte, mit aktivem Rostschutz grundierte Hohl-, Kant- und Walzprofile gem. geprüfter Typenstatik zu verwenden. Als freitragende verschweißte Stahlrahmenkonstruktion inkl. Befestigung auf Streifenfundamenten. Korrosionsschutz: feuerverzinkt oder gleichwertig, Korrosivitätskategorie min. C3 gem. DIN EN ISO 12944-2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a EU Satz 1 Nr. 1 VOB/A abzugeben:
1. Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes; Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Eigenerklärung ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes vorzulegen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
3. Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
4. Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Satz 1 Nr. 2 VOB/A abzugeben:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019,2020,2021), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wederbeantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
6. Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/ Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Satz 1 Nr. 3 VOB/A beizufügen:
1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Sollten vergleichbare einschlägige Bauleistungen bereits mehr als fünf Jahre zurückliegen, behält sich der AG vor, auch die Referenzen für diese Bauleistungen anzuerkennen.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
3. Nachweise über hohen Vorfertigungsgrad einschl. Zertifizierung.
4. Nachweis der Zulassung als schweißtechnischer Betrieb nach DIN 18800-7 und 18808.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Geforderte Sicherheitsleistungen gem. VOB/A-EU, § 9c EU (2) in Höhe von 5% der Auftragssumme für die Vertragserfüllung und in Höhe von 3% der Abrechnungssumme für Mängelansprüche.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -, Zimmer 70/71, 7. Etage Hochhaus Rathausplatz 1 31785 Hameln
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2022-0100. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen.
Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.