Generalsanierung Mensa, Lindenberg i. Allgäu, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindenberg im Allgäu
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lindenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Mensa, Lindenberg i. Allgäu, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Der Schulverband Mittelschule Lindenberg, vertreten durch die Stadt Lindenberg, plant für das Schulzentrum Lindenberg im Allgäu die Generalsanierung der Mensa am Schulzentrum in Lindenberg im Allgäu. Dies umfasst die energetische Sanierung (therm. Hülle, bestehende Fassaden und Dach-Verglasung), ein Lüftungskonzept (neue Lüftungsanlage) sowie ein flexibles Nutzungskonzept und die Herstellung der Barrierefreiheit.
Die Generalsanierung umfasst eine Fläche von ca. 340 m².
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits teilweise erbracht (LPH 1 erbracht, LPH 2 zu etwa 50%).
Lindenberg im Allgäu
Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3.Gliederungsebene),
- in LPH 2: Erstellen des Raumbuches,
- in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken,
- in LPH 3-5: Fortschreiben des Raumbuches
- in LPH 9: Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation, inkl. der erforderlichen Nachweise gem. "Leitliniezum wirtschaftlichen Bauen für den Landkreis Lindau (Bodensee)"
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
Die Generalsanierung umfasst die energetische Sanierung (therm. Hülle, bestehende Fassaden und Dach-Verglasung), ein Lüftungskonzept (neue Lüftungsanlage) sowie ein flexibles Nutzungskonzept. Hierfür liegt ein pädagogisches Konzept vor, das berücksichtigt, dass die Mensa zukünftig von den Schülern des gesamten Schulzentrums (Sonderpädag. Förderzentrum, Mittelschule und Realschule) gemeinschaftlich genutzt werden
soll.
Bisher war die Mensa nicht barrierefrei, die Barrierefreiheit soll im Zuge der Generalsanierung ebenfalls umgesetzt werden.
Die Generalsanierung umfasst eine Fläche von ca. 340 m².
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits teilweise erbracht (LPH 1
erbracht, LPH 2 zu etwa 50%).
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Das Büro, welches bereits die Leistungen der LPH 1 sowie teilweise der LPH 2 erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung fand Anfang April 2022 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart war für Mitte Mai 2022 vorgesehen und ist nun erfolgt.
Der Förderantrag muss im September 2022 eingereicht werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist zum Schuljahresbeginn 2024/2025 vorgesehen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 (reduziert aufgrund der vorliegenden Machbarkeitsstudie), gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lindau
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).