Umbau Gasthof Wirt´s Kathi in Kirchdorf am Inn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchdorf/Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84375
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchdorfaminn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Gasthof Wirt´s Kathi in Kirchdorf am Inn
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Objektplanung nach §33 ff HOI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI,
Leistungsphase 1 bis 9 für den Umbau des Gasthauses Wirt´s Kathi in Kirchdorf
84375 Kirchdorf/Inn
Die Gemeinde Kirchdorf am Inn plant die Sanierung des denkmalgeschützten Gasthofes Wirt´s Kathi,
Hauptstraße 15 in 84375 Kirchdorf am Inn. Im Juli 2020 wurde eine Bestandsaufnahme des Gebäudes
durchgeführt. Die Ergebnisse stehen zur Verfügung. Ein besonderes Augenmerk ist auf den Denkmalschutz zu
richten und die Erhaltung von historischen Substanzen bestmöglich zu berücksichtigen.
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu
beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle behält sich vor, das Verhandlungsgespräch im Ausnahmefall aus Gründen der Pandemie als
Online-Konferenz durchzuführen.
Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von
der Arbeitsgemeinschaft bekanntgegebene E-Mail-Adresse durchgeführt.
In der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 können keine Fragen zum Verfahren beantwortet
werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchdorf/Inn
Postleitzahl: 84375
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kirchdorfaminn.de