Lieferung von 3 Mannschaftstransportwagen (Optional 4) für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf Referenznummer der Bekanntmachung: S/BK_2022_02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 3 Mannschaftstransportwagen (Optional 4) für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf
Lieferung von 3 Mannschaftstransportwagen (Optional 4) für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf.
Feuerwehrhaus Schorndorf Künkelinstraße 9 73614 Schorndorf
Lieferung von 3 identischen Mannschaftstransportwagen MTW (Optional 4) für die Freiwillige Feuerwehr für die Abteilungen
- 1 - Stadt,
- 2 - Buhlbronn
- 4 - Miedelsbach,
- 5 - Schlichten (Optional)
der Freiwilligen Feuerwehr Schorndorf nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3.
Die Stadt Schorndorf - Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz - beabsichtigt optional die Beschaffung eines weiteren Mannschaftstransportwagens (insgesamt 4 identische Fahrzeuge), sofern die Stadt Schorndorf einen Fördermittelbescheid im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) für das vierte zu beschaffende MTW erhält. Die Entscheidung über die Vergabe des vierten MTW erfolgt somit unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Zuwendung voraussichtlich im Juli 2022. Sollte für das zusätzliche Fahrzeug keine Bewilligung in 2022 erfolgen, wird die Stadt Schorndorf lediglich die Lieferung von 3 Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf anstreben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate.
4. Weiteres
Die Vergabestelle wird vor Auftragserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
1. Eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
3. eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Weitere Unterlagen als Beleg, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, sind mit dem Angebot einzureichen:
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der
hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in
dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt),
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der
hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem
der Unternehmer ansässig ist.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Die Nachweise können auch durch die direkt abrufbaren Eintragungen in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV:
- Nachweis der gültigen Zertifizierung nach EN 9001;
- Eine Referenzliste, die folgende Kriterien erfüllt:
Referenzzeitraum: drei Jahre unmittelbar vor dem Datum der Veröffentlichung. Andere Zeiträume werden nicht berücksichtigt.
- Referenzleistung: an öffentliche Feuerwehren gelieferte Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846 der Typen Mannschaftstransportwagen (MTW).
Andere Fahrzeugtypen werden nicht berücksichtigt.
- Referenzmenge: Lieferung von mindestens 12 Fahrzeugen.
- Für alle Fahrzeuge der Referenzliste sind das jeweilige Auslieferungsdatum (mindestens Monat/Jahr), der Fahrzeugtyp und der jeweilige Auftraggeber anzugeben.
Auf Nachfrage des Auftraggebers sind die entsprechenden Kontaktadressen der belieferten Feuerwehren mit Telefon- und Faxnummer binnen vier Werktagen mitzuteilen.
Weitere Technische Nachweise/Angaben/Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind:
Eine ausführliche Beschreibung des angebotenen Fahrgestells. Hierbei sind die Vorgaben der Leistungsbeschreibung umzusetzen. Als ausführliche Beschreibung des Fahrgestells ist eine handelsübliche, umfassende EDV-erstellte Spezifikation des Fahrgestells ausreichend.
- Eine ausführliche Beschreibung des angebotenen Fahrgestells. Hierbei sind die Vorgaben der Leistungsbeschreibung umzusetzen.
- Eine Gewichtsbilanz,
- Eine Energiebilanz entsprechend E DIN 14502-2,
- Zeichnungen, Beschreibungen und ggf. Fotos anhand derer der Bewerber die von ihm beabsichtigte Ausführung darstellt, sodass das von ihm vorgesehene Konstruktionsprinzip des Aufbaus klar erkennbar ist.
Bei den verbindlichen Aussagen, ob die Massen- und Höhenvorgaben eingehalten werden, sind alle fertigungsbedingten Schwankungen zu berücksichtigen.
Es dürfen nur sehr hochwertige Beladungsteile angeboten werden.
Bereits vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus vom Auftragnehmer eine Erklärung des Fahrgestellherstellers, dass das angebotene Fahrgestell uneingeschränkt für den angebotenen Zweck geeignet ist, verlangen.
-Vorführfahrzeug:
Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Bieter kostenfrei innerhalb von 14 Tagen ein
adäquates Vorführfahrzeug bei dem Auftraggeber vorstellen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber hat in den Vergabeunterlagen Bedarfspositionen ausgeschrieben. Sofern noch genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen werden diese nach folgender Priorisierung beauftragt: 1. LED Blaulichtbalken auf dem Fahrzeugdach hinten (Heck)
2. Lackierung der Anbauteile Stoßfänger vorne, hinten, Seite und Felgen nach Kundenwunsch.
Zudem weisen wir daraufhin, dass die Vergabe von 4 Mannschaftstransportwagen unter dem Vorbehalt der Bewilligung im Juli 2022 der Zuwendung nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) erfolgt.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YYHS
Informationen zur elektronischen Rechnung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter
https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YYHS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]