Lieferung von 1 St. Tankfahrzeug für den Einsatz unter Tage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 1 St. Tankfahrzeug für den Einsatz unter Tage
Es soll ein dieselbetriebenes Tankfahrzeug für den untertätigen Einsatz auf der Schachtanlage Konrad in Salzgitter beschafft werden. Auf Grund des Einsatzortes muss das Fahrzeug möglichst kompakt gebaut sein (l ≤ 6.500 mm; b ≤ 2.500 mm; h ≤ 2.600 mm; Wenderadius ≤ 10.000 mm). Eine Knicklenkung ist nicht vorgesehen. Die Tanks müssen doppelwandig ausgeführt und eine bordfeste Feuerlöschanlage verbaut sein. Ebenfalls ist durch die Gegebenheiten auf der Schachtanlage Konrad eine untertägige Montage notwendig.
Das Tankfahrzeug ist zur Betankung von Fahrzeugen mit Dieselkraftstoff und weiteren Betriebshilfsstoffen vorgesehen. Hierzu sind neben dem Tank für Dieselkraftstoff (500 – 600 Liter), zwei weitere Tanks für Öle, ein Tank für AdBlue (je 100 – 125 Liter), eine Halterung mit Fettpistole für ein 15 Liter Hobbock Fass und drei Halterungen für 20 Liter Metallkanister vorzusehen. Zur Beseitigung von Staub muss ein Druckluftkompressor mit Druckluftvorratsbehälter (100 – 120 Liter) gegeben sein. Aufbewahrungsmöglichkeiten für unbenutzte und benutzte Putzlappen müssen gegeben sein.
Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50, 38239 Salzgitter - Bleckenstedt,
für den Grubenbetrieb unter Tage
Es soll ein dieselbetriebenes Tankfahrzeug für den untertätigen Einsatz auf der Schachtanlage Konrad in Salzgitter beschafft werden. Auf Grund des Einsatzortes muss das Fahrzeug möglichst kompakt gebaut sein (l ≤ 6.500 mm; b ≤ 2.500 mm; h ≤ 2.600 mm; Wenderadius ≤ 10.000 mm). Eine Knicklenkung ist nicht vorgesehen. Die Tanks müssen doppelwandig ausgeführt und eine bordfeste Feuerlöschanlage verbaut sein. Ebenfalls ist durch die Gegebenheiten auf der Schachtanlage Konrad eine untertägige Montage notwendig.
Das Tankfahrzeug ist zur Betankung von Fahrzeugen mit Dieselkraftstoff und weiteren Betriebshilfsstoffen vorgesehen. Hierzu sind neben dem Tank für Dieselkraftstoff (500 – 600 Liter), zwei weitere Tanks für Öle, ein Tank für AdBlue (je 100 – 125 Liter), eine Halterung mit Fettpistole für ein 15 Liter Hobbock Fass und drei Halterungen für 20 Liter Metallkanister vorzusehen. Zur Beseitigung von Staub muss ein Druckluftkompressor mit Druckluftvorratsbehälter (100 – 120 Liter) gegeben sein. Aufbewahrungsmöglichkeiten für unbenutzte und benutzte Putzlappen müssen gegeben sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 1 St. Tankfahrzeug für den Einsatz unter Tage
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr .de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.