Breitbandprodukte für Schulen in Trägerschaft des Kreises Offenbach Referenznummer der Bekanntmachung: KROF-2022-0075
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]26
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kreis-Offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandprodukte für Schulen in Trägerschaft des Kreises Offenbach
Der Kreis Offenbach beabsichtigt, für die Schulen in der Trägerschaft des Kreises Breitbandprodukte zu beschaffen. Ziel ist es, dass ein Telekommunikationsunternehmen unter Nutzung des durch den Konzessionsnehmer des Kreises Offenbach, der PEB Breitband GmbH & Co. KG, aufgebauten Gigabit-Netzes entsprechende Breitbandschulprodukte liefert. Ziel ist eine einheitliche Breitband-Produktversorgung für die Schulen in Trägerschaft des Kreises.
verschiedene Schulen im Kreis Offenbach
Ziel des Auftraggebers ist es, die dezentrale Serverinfrastruktur an den einzelnen Schulstandorten in dem Rechenzentrum der Kreisverwaltung zu zentralisieren und gleichzeitig einen performanten Internetzugang den Schulen zur Verfügung zu stellen. Insgesamt handelt es sich um die Anbindung von 67 Schulen im Kreis Offenbach. Die jeweils benötigten Bandbreiten ergeben sich aus der Liste der Schulen des Landkreises, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Mit dieser Ausschreibung sollen der Betrieb und die Lieferung der Standleitungen realisiert werden. Jede Schule soll hierbei mit einer dedizierten Leitung angebunden werden, wobei die Bandbreiten von der Größe der Schulen abhängen. Ausgangspunkt für die Bemessung der benötigten Bandbreiten sind die Aufgreifschwellen für die staatlichen Fördermittel, also grundsätzlich 30 Mbit/s pro Klasse zzgl. 30 Mbit/s für die Verwaltung; schon absehbare Erweiterungen sind grundsätzlich im Bedarf bereits eingeplant. Der daraus sich ergebende Bandbreitenbedarf der Schulen ist in der Schulliste aufgeschlüsselt. Jede Anbindung soll mit einer symmetrischen Bandbreite (Upload und Download mit gleicher Geschwindigkeit) realisiert werden.
Das geförderte Netz der PEB Breitband GmbH & Co. KG ist für die Realisierung im Sinne des offenen Netzzugangs zu nutzen.
einmalige Verlängerungsoption für einen Zeitraum von 12 Monaten für den Auftraggeber (auszuüben spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit)
Verlängerungsoption für den Auftraggeber (s. Ziff. II.2.7)
Achtung: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
‒ 124 Eigenerklärungen zur Eignung
‒ 234 Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet),
‒ 235 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (sofern eingesetzt),
‒ 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern Eignungsleihe vorliegt),
‒ Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentgelt
‒ Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe
‒ Eigenerklärung über eine angemessene Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt und sich auch auf die hier gegenständlichen Aufgaben bezieht.
Die Versicherungsdeckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
‒ Nachweis für Meldung nach § 5 TKG
‒ Referenzprojekte über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen (auf dem bereitgestellten Formblatt Projektreferenzen)
Mindestanforderungen an die Referenzen:
‒ Nachweis von mindestens 3 Referenzen über Leistungen, die inhaltlich vergleichbar mit diesem Projekt sind. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es die Lieferung von gigabitfähigen Breitbandprodukten an Schulen oder Gewerbetreibende beinhaltet.
‒ Es handelt sich um in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen.
‒ Angegeben sind der Auftraggeber, die Art der ausgeführten Leistung, die Auftragssumme und der Ausführungszeitraum.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen sowie den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie den Vertragsbedingungen nach dem HVTG.
Die Bereitstellung der Breitbandprodukte erfolgt über Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag, gesondert pro Schule bzw. Standort zu den unterschiedlichen Zeitpunkten. Der Lieferbeginn für die Produkte richtet sich nach den einzelnen Schulen und ist der Schulliste aus Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Bereitstellung aller Verbindungen bzw. der Einzelaufträge endet am 31.01.2026, unabhängig von der Laufzeit und dem Zeitpunkt des Abschlusses der jeweiligen Einzelaufträge, sofern der Auftraggeber nicht von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht. Der Auftraggeber hat eine einmalige Verlängerungsoption für einen Zeitraum von 12 Monaten. Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung und in den Besonderen Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch die Vergabestelle. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.