Planung des Umbaus und Erweiterung Goetheplatz 9b - Verwaltungsgebäude und Kunsthalle in 99423 Weimar
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung des Umbaus und Erweiterung Goetheplatz 9b - Verwaltungsgebäude und Kunsthalle in 99423 Weimar
Die Stadt Weimar beabsichtigt die Gesamtsanierung und ggf. den Anbau eines Erschließungsbereiches samt Personenaufzug zur Barrierefreiheit am Verwaltungsgebäude Goetheplatz 9b in Weimar. Bei dem Grundstück mit aufstehender Bebauung Goetheplatz 9b handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2(1) und § 2(3) ThürDSchG, Einzeldenkmal im Denkmalensemble Altstadt, bestehend aus Verwaltungsgebäude und Kunsthalle.
Der Stadtrat hat am 20.10.2021 beschlossen, das Verwaltungsgebäude zu sanieren und zukünftig als Standort für Ämter der Stadtverwaltung zu nutzen. Im Zuge der Leistungsphase 1 und 2 ist zu prüfen, in welcher Form sich das angedachte Raumprogramm am Objekt, auch unter denkmalpflegerischen Zielpunkten, umsetzen lässt. Die denkmalrechtliche Zielstellung zum Objekt liegt bereits vor und geht von einem weitgehenden Erhalt der historischen Bausubstanz des Verwaltungsgebäudes aus. Die Ausstellungshalle bleibt von der Sanierung im Wesentlichen unberührt, verfügt derzeitig jedoch über eine nicht zufriedenstellende Zugangsmöglichkeit. Durch die Einbindung der Kunsthalle in das Gesamtkonzept soll hier zukünftig eine neue Lösung angestrebt werden.
Die Baukosten werden für die KG 300 auf 2.600.000 € (brutto) und die Kostengruppe 400 auf 935.000 € (brutto) veranschlagt.
Objektplanung Gebäude
Goetheplatz 9b,
99423 Weimar
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-37 (Objektplanung Gebäude) sowie für Besondere Leistungen (Raum- und Funktionsprogramm). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Tragwerksplanung
Goetheplatz 9b,
99423 Weimar
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 (Tragwerksplanung). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe).
Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, 8
Goetheplatz 9b,
99423 Weimar
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, 8) sowie Besondere Leistungen (Energiekonzept, EnEV-Nachweis). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6
Goetheplatz 9b,
99423 Weimar
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, 8
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland