Stadt Königsbrunn - Vision Zentrum 2030 1. Bauabschnitt Neue Mitte - Neugestaltung der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 19/005-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigsbrunn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Königsbrunn - Vision Zentrum 2030 1. Bauabschnitt Neue Mitte - Neugestaltung der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße
Neugestaltung der als Hauptstraße durch Königsbrunn verlaufenden Bürgermeister-Wohlfahrt-Straße inkl. Gehwege mit Pflasterung in einem Umfang von ca. 10.000 m².
Bürgermeister-Wohlfarth-Straße 86343 Königsbrunn
Die Stadt Königsbrunn beabsichtigt im Rahmen der vorliegenden europaweiten Ausschreibung die Umgestaltung der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße - 1. BA Neue Mitte - zu vergeben. Der BA "Neue Mitte" hat eine Gesamtfläche von ca. 10.000 m². Die Planung der Linienführung im Höhenplan orientiert sich an den vorhandenen Höhenzwangspunkten wie z.B. Einfahrten und Eingängen. Eine barrierefreie und behindertengerechte Anbindung der geplanten Oberkante der Straßen an die bestehenden Eingänge wurde angestrebt und konnte größtenteils erreicht werden. Die Bürgermeister-Wohlfarth-Straße wird im gesamten Bereich mit einem Dachprofil ausgestattet. Die Anschlussbereiche der anbindenden Straßen werden gemäß den gegebenen örtlichen Verhältnissen an die neu geplante Situation angepasst. Die Bürgermeister-Wohlfarth-Straße soll zukünftig als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich angeordnet werden.
Es wird auf einen barrierefreien und behindertengerechten Ausbau Wert gelegt. Da unter Berücksichtigung der genannten Höhenzwangspunkte teilweise geringe Quer- und Längsneigungen entstehen, ist auf einen sauberen und genauen Einbau der geplanten Straßen zu achten.
Zur Straßenentwässerung über SSKs und Rinnen wird mittig im Straßenbereich eine längslaufende Kiesrigole eingebaut, unterbrochen durch Kontroll- und Filterschächte. Die bestehende Straßenentwässerung wird großteils zurückgebaut.
Die Mittelinsel, Fahrbahn und Seitenbereiche werden in gebundener Pflasterbauweise verlegt, Bordsteine werden teils im System mitverlegt, teils auf Betonfundamenten gegründet. Da der Pflasterbelag (Bahnenverlegung) durch horizontale Bänderungen und diagonal verlaufende Bänder unterbrochen wird, muss besonderes Augenmerk auf eine durchgehende, geradlinige Führung der Linien gelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Königsbrunn - Vision Zentrum 2030 1. Bauabschnitt Neue Mitte - Neugestaltung der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thannhausen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86470
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRVYF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
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(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.