Vergabe einer SAP Security Software für SAP ABAP und S/4 HANA in zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/SAP Security Software/02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer SAP Security Software für SAP ABAP und S/4 HANA in zwei Losen
Gegenstand der Vergabe ist die Lizensierung einer Softwarelösung inkl. Wartung sowie Support zur Analyse des Quellcodes der entwickelten Softwareartefakte auf Sicherheit, Compliance und Qualität unter S/4 HANA für die Entwicklungen in SAP ABAP und FIORI/SAP UI5 in zwei Losen:
Los 1: Codeanalyse für FIORI und SAP UI5 unter S/4 HANA ERP und [gelöscht]
Los 2: Codeanalyse für ABAP unter S/4 HANA ERP
Dem Bieter/der Bietergemeinschaft steht die Option der rabattierten Loskombination zur Verfügung. Die Bieter können einen Rabatt für den Fall anbieten, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft das wirtschaftlichste Angebot zu dem Los eingereicht hat respektive, dass das ggf. rabattierte Angebot des betreffenden Bieters/der Bietergemeinschaft in allen Einzellosen der Loskombination das jeweils günstigste ist.
Codeanalyse für FIORI/SAP UI5 unter S/4 HANA ERP und [gelöscht]
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Der Leistungsumfang enthält die Auslieferung der Software sowie die regelmäßige Wartung dieser. Im Rahmen der Wartung müssen Sicherheitspatches sowie Erweiterungen der Software bereitgestellt werden. Zusätzlich muss bei Störungen in der Software ein Support verfügbar sein. Hierfür stellt der Auftragnehmer einen Service Desk für Incidenttickets bereit, welcher per E-Mail oder über eine Hotline für Störungsmeldungen kontaktiert werden kann.
Die SAP Security Software soll bei der BwFPS auf den nachfolgenden Systemen und den aufgeführten Programmiertechnologien zum Einsatz kommen und entsprechend lizensiert werden.
- System [gelöscht] - individuelles Kundenportal der BwFPS basierend auf SAP HANA-Datenbank und XSA-Webserver mit SAP UI5
- System S/4 HANA - im Aufbau befindliche neue SAP/4 HANA ERP-Landschaft mit geplanten Entwicklungen in FIORI, SAP UI5
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst für 3 Jahre befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal einmal erfolgen, womit der Vertrag spätestens 4 Jahre nach Zuschlagserteilung endet.
Codeanalyse für ABAP unter S/4 HANA ERP
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Der Leistungsumfang enthält die Auslieferung der Software sowie die regelmäßige Wartung dieser. Im Rahmen der Wartung müssen Sicherheitspatches sowie Erweiterungen der Software bereitgestellt werden. Zusätzlich muss bei Störungen in der Software ein Support verfügbar sein. Hierfür stellt der Auftragnehmer einen Service Desk für Incidenttickets bereit, welcher per E-Mail oder über eine Hotline für Störungsmeldungen kontaktiert werden kann.
Die SAP Security Software soll bei der BwFPS auf dem nachfolgenden System und den aufgeführten Programmiertechnologien zum Einsatz kommen und entsprechend lizensiert werden.
- System S/4 HANA - im Aufbau befindliche neue SAPS/4 HANA ERP-Landschaft mit geplanten Entwicklungen in SAP ABAP
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst für 3 Jahre befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal einmal erfolgen, womit der Vertrag spätestens 4 Jahre nach Zuschlagserteilung endet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Der Nachweis erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage eines aktuell gültigen Auszuges der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Ausländische Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben dabei die Gleichwertigkeit der Bescheinigung nachzuweisen. Aktuell ist der Auszug dann, wenn dieser die aktuelle Situation des Unternehmens widerspiegelt. Der Auszug hat eine Datumsangabe zu enthalten.
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.2)
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.3)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der nachfolgenden Deckungssumme gefordert: Pro Schadensfall und Versicherungsjahr: 5 Mio. Euro
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.4) Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden. Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für alle Lose:
Vorlage einer vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren über die Lieferung einer vergleichbaren Installation unter S/4 HANA.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Vergabegegenstand in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderte Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers und Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
Der Nachweis ist auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im Angebotsformular (Ziffer 2.5) veröffentlichten Vorlage B, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Sofern die oben genannte Mindestanforderung anhand der eingereichten Referenz nicht erfüllt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURP51
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bwfuhrpark.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.