Lieferung eines Sperrmüllfahrzeuges für die EG SAS mbH: Los 1 - Niederflurfahrgestell für Abfallsammelfahrzeug mit Pressmüllaufbau, Los 2 - Pressmüllaufbau ohne Schüttung Referenznummer der Bekanntmachung: B-90 / 01 / 2022 (L)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mertendorf
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Sperrmüllfahrzeuges für die EG SAS mbH: Los 1 - Niederflurfahrgestell für Abfallsammelfahrzeug mit Pressmüllaufbau, Los 2 - Pressmüllaufbau ohne Schüttung
Lieferung eines Sperrmüllfahrzeuges für die EG SAS mbH:
Los 1 - Niederflurfahrgestell für Abfallsammelfahrzeug mit Pressmüllaufbau
Los 2 - Pressmüllaufbau ohne Schüttung
Los 1 - Niederflurfahrgestell für Abfallsammelfahrzeug mit Pressmüllaufbau
Standort des Auftragnehmers (innerhalb Deutschlands). Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt am Standort des Auftragnehmers.
Lieferung eines Niederflurfahrgestells für Abfallsammelfahrzeug mit Pressmüllaufbau
Los 2 - Pressmüllaufbau ohne Schüttung
Standort des Auftragnehmers (innerhalb Deutschlands). Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt am Standort des Auftragnehmers.
Lieferung eines Pressmüllaufbaus ohne Schüttung für das Niederflurfahrgestell aus Los 1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Niederflurfahrgestell für Abfallsammelfahrzeug mit Pressmüllaufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Pressmüllaufbau ohne Schüttung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).