HLS-Planung für die Teilsanierung des Schul- und Hallenbades Parkbad Neuburg an der Donau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg an der Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtwerke-neuburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HLS-Planung für die Teilsanierung des Schul- und Hallenbades Parkbad Neuburg an der Donau
Die Stadt Neuburg an der Donau beabsichtigt eine Teilsanierung des Schul- und Hallenbades Parkbad in Neuburg an der Donau.
Planungsaufgabe ist die nach Bedarf und Vorgabe notwendige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung der genannten Anlagegruppen für die Teilsanierung des Parkbades. Die aktuell geplanten Gesamtmaßnahmen sind wie folgt definiert: Erneuerung des Steuerungs- und Lüftungstechnik, Sanierung der Umkleiden und Spinde auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit, sowie Austausch der Kunstharzböden gegen Fliesenböden im Umkleidebereich und um die Becken. Das vorliegende Verfahren betrifft jedoch nur die Planung der genannten Anlagengruppen der technischen Gebäudeausrüstung.
Die Stadt Neuburg an der Donau beabsichtigt eine Teilsanierung des Schul- und Hallenbades Parkbad in Neuburg an der Donau.
Planungsaufgabe ist die nach Bedarf und Vorgabe notwendige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung der genannten Anlagegruppen für die Teilsanierung des Parkbades. Die aktuell geplanten Gesamtmaßnahmen sind wie folgt definiert: Erneuerung des Steuerungs- und Lüftungstechnik, Sanierung der Umkleiden und Spinde auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit, sowie Austausch der Kunstharzböden gegen Fliesenböden im Umkleidebereich und um die Becken. Das vorliegende Verfahren betrifft jedoch nur die Planung der genannten Anlagengruppen der technischen Gebäudeausrüstung.
Steuerungstechnik: Umbau und Erneuerung der vorhandenen SPS-Steuerung, Demontage alter Komponenten, Nachrüstung neuer Steuerungskomponenten, Implementierung Kleinsteuerung Attraktionen, Erneuerung Touchpanel Bademeisterraum, Frequenzumrichter
Lüftungstechnik: Erneuerung der 6 Lüftungsgeräte.
Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn einezeitnahe Freigabe der Planung
durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Die Nichteinhaltung der nachstehenden Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren:
• Jahresumsatz der letzten 3 Jahre im Durchschnitt (Gesamtsumme bei Bietergemeinschaften): ≥ 120.000 € netto
• Anzahl der techn. Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) der letzten 3 Jahre im Durchschnitt (Gesamtsumme bei Bietergemeinschaften): ≥ 2
• davon Anzahl der Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung der letzten 3 Jahre im Durchschnitt (Gesamtsumme bei Bietergemeinschaften): ≥ 1
• Nachweis über entsprechende Berufshaftpflichtversicherung oder entsprechender Versicherbarkeit im Auftragsfall mit einer Deckungssumme von 1,0 Mio.€ für Personenschäden und von 500 Tsd. € für Sonstige Schäden
• Entsprechende Berufszulassung (Berufsqualifikation innerhalb des Büros nach §75 VgV) – hier Leistungsbild Techn. Gebäudeausrüstung Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Die Eignungskriterien der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden anhand von einem Referenzobjekt bewertet. Dieses muss dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen. Die Eignungskriterien werden nur innerhalb eines Referenzprojekts bewertet. Werden mehrere Referenzprojekte abgegeben, wird das Projekt mit der höchsten erreichten Punktzahl gewertet. Es werden maximal 3 Projekte beurteilt.
Referenzprojekte werden mit 0 Punkten bewertet, wenn die beauftragten Leistungsphasen nicht innerhalb der letzten zehn Jahre abgeschlossen wurden.
Die Eignungskriterien und deren Bepunktung sind wie folgt festgelegt:
1. Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern: Es wird eine Referenz gewertet: Öffentlicher AG 10 Pkt. / Privater AG 0 Pkt.
2. Vollständiges Leistungsbild: Es wird eine Referenz gewertet: LPH 1-8 20 Pkt. / LPH 1-5 10 Pkt. / LPH 6-8 10 Pkt.
3. Projektkosten KGR 400 in € netto: Es wird eine Referenz gewertet: ≥200.000 € 10 Pkt. / ≥100.000 € 5 Pkt.
4. Gebäudeanforderungen - Honorarzone: Es wird eine Referenz gewertet: Honorarzone II und höher 10 Pkt.
Summe maximaler Punkte: 50 Pkt. pro Referenz
Am weiteren Verfahren werden die 3 - 5 Bieter beteiligt, die die höchste Punktzahl bei der Bewertung der Eignungskriterien erhalten haben. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Entsprechende Berufszulassung (Berufsqualifikation innerhalb des Büros nach §75 VgV) – hier Leistungsbild Techn. Gebäudeausrüstung Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8
• Jahresumsatz der letzten 3 Jahre im Durchschnitt (Gesamtsumme bei Bietergemeinschaften): ≥ 120.000 € netto
• Nachweis über entsprechende Berufshaftpflichtversicherung oder entsprechender Versicherbarkeit im Auftragsfall mit einer Deckungssumme von 1,0 Mio.€ für Personenschäden und von 500 Tsd. € für Sonstige Schäden
• Anzahl der techn. Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) der letzten 3 Jahre im Durchschnitt (Gesamtsumme bei Bietergemeinschaften): ≥ 2
• davon Anzahl der Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung der letzten 3 Jahre im Durchschnitt (Gesamtsumme bei Bietergemeinschaften): ≥ 1
• Entsprechende Berufszulassung (Berufsqualifikation innerhalb des Büros nach §75 VgV) – hier Leistungsbild Techn. Gebäudeausrüstung Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Weitere Bedingungen gemäß Verfahrensbrief
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund fehlender Ersatzteile und notwendigen Badschließung bei Ausfall der aktuellen Steuerungstechnik wird die Einreichungsfrist aufgrund von hoher Dringlichkeit auf 15 Kalendertage verkürzt.
Aufgrund der genannten Dringlichkeit wird die Angebotsabgabefrist auf 15 Tage verkürzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Honorarangebote) sind zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 19.06.22 an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht,
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden,
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen,
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattformveröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen
Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen.
— Der alte Teilnahmeantrag - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
— aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland