Abfuhr von Restabfall und Altpapier in der Stadt Weißenhorn Referenznummer der Bekanntmachung: WN02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weissenhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfuhr von Restabfall und Altpapier in der Stadt Weißenhorn
Abfuhr von Restabfall und Altpapier in der Stadt Weißenhorn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• 14-tägliche Einsammlung (Leerung) aller vom Auftragnehmer bereitgestellten 60-l, 80-l, 120-l, 240-l und 1.100-l-Behälter für Restabfall in der Stadt Weißenhorn• Lieferung und Einsammlung von zusätzlichen 60-l-Restabfall- und Windelsäcken in der Stadt Weißenhorn• 4-wöchige Einsammlung (Leerung) aller vom Auftragnehmer bereitgestellten 240-l-Behälter für Altpapier in der Stadt Weißenhorn• Transport des Restabfalls und der zusätzlichen 60-l-Restabfall- und Windelsäcke zum Müllheizkraftwerk Weißenhorn• Transport des Altpapiers zur Übernahmestelle der Papiersammlung(AEU – Abfall-Entsorgung Ulm GmbH & Co. KG, Ernst-Abbe-Straße 16, 89279 Ulm)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Vöhringen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.